Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 01.10.2020

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu Einheitlicher Ansprechpartner im Land Niederösterreich (NÖ EAP-G) aktualisiert


§ 20 NÖ EAP-G

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 36.2.Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parl... mehr lesen...


§ 3 NÖ EAP-G

(1) Beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wird ein einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet. In Verwaltungsverfahren können schriftliche Anbringen auch beim einheitlichen Ansprechpartner eingebracht werden.(2) § 13 Abs. 2, 5 und 6 sowie § 33 Abs. 3 AVG sind auf Anbringen gemäß Abs... mehr lesen...


§ 2 NÖ EAP-G (weggefallen)

§ 2 NÖ EAP-G seit 22.08.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 NÖ EAP-G

(1) Dieses Gesetz gilt für Dienstleistungen im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie, die im Gebiet des Landes Niederösterreich von einer bzw. einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringerin bzw. Dienstleistungserbringer angeboten werden, soweit diese Dienstleistungen Angelegen... mehr lesen...


Einheitlicher Ansprechpartner im Land Niederösterreich (NÖ EAP-G) Fundstelle (weggefallen)

Einheitlicher Ansprechpartner im Land Niederösterreich (NÖ EAP-G) Fundstelle seit 22.08.2022 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 01.10.20
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