Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 36.2.Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parl... mehr lesen...
(1) Beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wird ein einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet. In Verwaltungsverfahren können schriftliche Anbringen auch beim einheitlichen Ansprechpartner eingebracht werden.(2) § 13 Abs. 2, 5 und 6 sowie § 33 Abs. 3 AVG sind auf Anbringen gemäß Abs... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz gilt für Dienstleistungen im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie, die im Gebiet des Landes Niederösterreich von einer bzw. einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringerin bzw. Dienstleistungserbringer angeboten werden, soweit diese Dienstleistungen Angelegen... mehr lesen...
Einheitlicher Ansprechpartner im Land Niederösterreich (NÖ EAP-G) Fundstelle seit 22.08.2022 weggefallen. mehr lesen...