Für die diesem Gesetz unterliegenden Berufe gilt der 3. Abschnitt des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes mit Ausnahme von dessen § 10 sinngemäß auch für in anderen als den in dessen § 7 Abs. 1 lit. a genannten Staaten absolvierte Ausbildungen und entsprechende berufliche Tätigkeiten. mehr lesen...
(1) Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Berater müssen über eine gültige Ausbildungsbescheinigung verfügen.(2) Die Ausbildungsbescheinigung ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie hat insbesondere zu enthalten:a)die Überschrift „Ausbildungsbescheinigu... mehr lesen...
Soweit die §§ 46 bis 50 nicht anzuwenden sind, hat die Landesregierung auf Antrag die Ausbildung von Personen, die in Österreicha)1. eine gesetzlich geregelte Ausbildung zum Heimhelfer bzw. zur Heimhelferin, die nicht den Grundsätzen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den ... mehr lesen...
(1) Für die diesem Gesetz unterliegenden Berufe gilt der 3. Abschnitt des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes mit Ausnahme von dessen § 10 sinngemäß auch für in anderen als den in dessen § 7 Abs. 1 lit. a genannten Staaten absolvierte Ausbildungen und entsprechende berufliche Tätigkeiten. I... mehr lesen...
(1) Personen, die sich um die Aufnahme in einen Ausbildungslehrgang bewerben, haben nachzuweisen:a)ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren,b)die persönliche Eignung nach § 12,c)die positive Absolvierung der 9. Schulstufe.Vom Nachweis nach lit. c kann in Einzelfällen abgesehen werden, wenn die Pe... mehr lesen...
(1) Fachlich geeignet für den betreffenden Sozialbetreuungsberuf ist, wera)1. den entsprechenden Ausbildungslehrgang (§§ 19 bis 22) oder eine nach § 43 gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert hat oder2.dessen im Ausland erfolgreich absolvierte Ausbildung nach dem Tiroler EU-Berufsangelege... mehr lesen...
(1) Für den Beruf des Gemeindewaldaufsehers gilt das Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz, LGBl. Nr. 86/2015, mit Ausnahme von dessen § 6 mit der Maßgabe, dass Behörde der Landeshauptmann ist. Dabei wird der Beruf des Gemeindewaldaufsehers dem Qualifikationsniveau nach Art. 11 lit. b sublit. i... mehr lesen...
(1) Die in den Niederschriften der Bezirkswahlbehörden ausgewiesenen Restmandate des Gemeinderates werden nach Maßgabe der Größe der Reststimmensummen auf die einzelnen Parteien aufgeteilt.(2) Zu diesem Zweck wird bei der Stadtwahlbehörde ein zweites Ermittlungsverfahren durchgeführt.(3) Den wahl... mehr lesen...