Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 22.07.2020

Gesetze 1-1 von 1

2 Paragrafen zu Salzburger Finanzgebarungsgesetz – S.FG (Sbg. FG) aktualisiert


§ 8 Sbg. FG

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft und ist auf alle Maßnahmen der Finanzgebarung anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt ergriffen werden.(2) Abweichend von Abs 1 können auch nach dem 1. Juli 2013 Anschlussfinanzierungen (Rollierungen) und risikoreduzierende Absicherungen von bestehe... mehr lesen...


§ 6 Sbg. FG

(1) Jeder Rechtsträger hat einmal jährlich bis 31. Mai einen Bericht über alle im Vorjahr neu getätigten Finanzgeschäfte zur Finanzierung des jeweiligen Haushalts unter Angabe ihrer Art und der wesentlichen Vertragsinhalte wie Nominale, Laufzeit, Verzinsung und einen detaillierten Bericht zum jew... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.07.20
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