Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 10.07.2020

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2 Paragrafen zu Burgenländisches Landtagsklubsfinanzierungsgesetz (Bgld. LKFinG) aktualisiert


§ 4 Bgld. LKFinG

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist erstmals bei der Berechnung des mit 1. August 2020 anzuweisenden Teilbetrages anzuwenden. mehr lesen...


§ 2 Bgld. LKFinG

(1) Den Klubs der im Landtag vertretenen Parteien steht als Gesamtunterstützungsbetrag der Jahresbruttobetrag einschließlich der Sonderzahlungen von zehn Bediensteten des Landes nach dem Gehaltsband B1/15 Gehaltsstufe 1, von zehn Bediensteten des Landes nach dem Gehaltsband B1/11 Gehaltsstufe 3 s... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.07.20
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