Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 03.07.2020

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu Steiermärkisches Landes-Bezügegesetz (Stmk. LBezG.) aktualisiert


§ 19 Stmk. LBezG.

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.(2) Personen, die am 1. Oktober 1997 die Funktion als Erster Präsident des Landtages oder als Klubobmann ausüben, haben die Erklärung gemäß § 3 Abs. 4 bis längstens 31. Oktober 1997 abzugeben.(3) § 16 Abs. 1 Z 1 in der Fassung LGBl. Nr. 40/2000 ... mehr lesen...


§ 16 Stmk. LBezG.

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 166/2017;2.Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, BGBl. N... mehr lesen...


§ 9 Stmk. LBezG.

(1) Dienstreisen1.des Landeshauptmannes, des Landeshauptmannstellvertreters und der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung sowie2.der Mitglieder des Steiermärkischen Landtages im Auftrag des Präsidenten des Landtagessind nach den Bestimmungen des Stmk. Landes-Reisegebührengesetzes abzuge... mehr lesen...


§ 3 Stmk. LBezG.

(1) Die Bezüge betragen für1.den Landeshauptmann 190 %2.den Landeshauptmannstellvertreter 180 %3.ein Mitglied der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmannstellvertreter ist 170 %4.den Ersten Präsidenten des Landtages (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wir... mehr lesen...


§ 1 Stmk. LBezG.

(1) Dem Landeshauptmann, dem Landeshauptmannstellvertreter, den Mitgliedern der Steiermärkischen Landesregierung und des Steiermärkischen Landtages gebühren Bezüge nach diesem Gesetz.(2) Die in Abs. 1 angeführten Personen werden in ihrer Gesamtheit als „Organe“ bezeichnet.Anm.: in der Fassung LGB... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.20
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