(1) Die Höhe der Förderung kann bis zu 50 v. H. des Personalaufwandes für den Leiter und die Lehrer der Musikschule und bis zu 50 v. H. der angemessenen Anschaffungskosten für die Musikinstrumente betragen. Sie ist in Abhängigkeit davon festzusetzen, inwieweita)die für einen dem Unterricht an Lan... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf:1.Wohnheime für alte Menschen mit Betreuungsbedarf;2.Pflegeheime für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf;3.Pflegestationen.(2) Pflegestationen sind Wohnheimen angeschlossen und bieten Pflege an. Sie sind den Pflegeheimen nach diesem Gesetz gleichgestel... mehr lesen...
(1) Zuwiderhandlungen gegen die in den §§ 4, 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1 und 2, 7, 8 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 bis 3, 10 Abs. 1 bis 3 und 11 Abs. 1 Z 1 und 3 und Abs. 2 und 11a Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 2 enthaltenen Gebote und Verbote und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Besch... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes sind1.Junge Menschen: Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2.Erziehungsberechtigte: Eltern sowie sonstige Personen und Institutionen, denen im Einzelfall nach bürgerlichem Recht das Erziehungsrecht zukommt, sowie Personen, die im Einverständnis mit... mehr lesen...