(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf:1.Wohnheime für alte Menschen mit Betreuungsbedarf;2.Pflegeheime für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf;3.Pflegestationen.(2) Pflegestationen sind Wohnheimen angeschlossen und bieten Pflege an. Sie sind den Pflegeheimen nach diesem Gesetz gleichgestel... mehr lesen...