Voraussetzung nach den §§ 1 und 2 ist für Personen, die das 55. Lebensjahra)im Jahr 2002 vollenden, die Vollendung des 56. Lebensjahres,b)im Jahr 2003 vollenden, die Vollendung des 57. Lebensjahres,c)im Jahr 2004 vollenden, die Vollendung des 58. Lebensjahres,d)im Jahr 2005 vollenden, die Vollend... mehr lesen...