Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 26.10.2019

Gesetze 1-3 von 3

2 Paragrafen zu Werbeabgabegesetz 2000 (WerAG) aktualisiert


§ 4 WerAG Erhebung der Abgabe

(1) Der Abgabenschuldner hat die Abgabe selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Abgabenanspruches zu entrichten, sobald die Summe der abgabepflichtigen Entgelte im Veranlagungszeitraum 10 000 Euro erreicht.(2) Eine gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung fest... mehr lesen...


§ 6 WerAG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz ist auf Werbeleistungen anzuwenden, die nach dem 31. Mai 2000 erbracht werden.(2) § 1 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 ist auf Werbeleistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 erbracht werden.(3) § 4 Abs. 1 bis 4 in der Fassung des Bu... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.10.19

3 Paragrafen zu Oö. Sozialhilfeverbände-Funktionsgebührenverordnung 1998 (Oö. SF 1998) aktualisiert


§ 4 Oö. SF 1998

(1) Das Sitzungsgeld des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (dessen Stellvertreters) beträgt 15% der monatlichen Funktionsgebühr des Obmannes.(2) Abweichend von Abs. 1 beträgt das Sitzungsgeld des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (dessen Stellvertreters) des Sozialhilfeverbands Grieskirchen... mehr lesen...


§ 3 Oö. SF 1998

(1) Das Sitzungsgeld des Stellvertreters des Obmannes beträgt 15% der monatlichen Funktionsgebühr des Obmannes.(2) Abweichend von Abs. 1 beträgt das Sitzungsgeld des Stellvertreters des Obmanns des Sozialhilfeverbands Grieskirchen 6,75 % und des Sozialhilfeverbands Eferding 5,25 % des jeweiligen ... mehr lesen...


§ 2 Oö. SF 1998

(1) Den weiteren Mitgliedern des Verbandsvorstands gebührt eine monatliche Funktionsgebühr im Ausmaß von 10% der Funktionsgebühr des Obmannes.(2) Abweichend von Abs. 1 beträgt die monatliche Funktionsgebühr der weiteren Mitglieder des Verbandsvorstands des Sozialhilfeverbands Grieskirchen 4,5 % u... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.10.19

3 Paragrafen zu Parteienförderungs-Verfassungsgesetz (StPFöLVG) aktualisiert


§ 18a StPFöLVG Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Einfügung des 2. Abschnittes in den 2. Teil (§§ 6a bis 6g), des § 17a und des § 18a sowie die Änderung der §§ 7, 8, 9, 11 und 12 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 174/2013 treten am 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) Die Änderung des § 6c Abs. 5 und die Einfügung des § 17 Abs. 6 bis 8 durch die... mehr lesen...


§ 16 StPFöLVG Verweise

Verweise in diesem Gesetza)auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen,b)auf Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweis auf folgende Fassung zu verstehen: Parteiengesetz 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, in der Fassung BGBl. I Nr. 55/2019.... mehr lesen...


§ 7 StPFöLVG Begriffsbestimmungen

Im Sinn dieses Gesetzes bedeutet:1.Gemeinderatswahl: jede allgemeine, landesweite Wahl der Gemeinderäte, außerordentliche Wahlen, sofern § 17 Abs. 5 Gemeindeordnung zur Anwendung kommt, und die Gemeinderatswahl in der Landeshauptstadt Graz.Abweichend davon umfasst der Begriff im 2. Abschnitt des ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.10.19
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