Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 23.08.2019

Gesetze 1-1 von 1

14 Paragrafen zu Erstellung von Verbraucherpreisindizes (VO) aktualisiert


§ 1 VO Anordnung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes

(1) Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 und der Verordnung (EU) Nr. 5... mehr lesen...


§ 2 VO Periodizität, Erhebungszeitraum

(1) Die Erhebungen sind monatlich in der Woche, die den1.zwischen dem 6. und 12. des Monats und2.im Dezember zwischen dem 2. und 8.liegenden Mittwoch einschließt (erste Erhebungswoche), durchzuführen.(2) Preise von Produkten, für die starke und unregelmäßige Preisänderungen innerhalb ein und dess... mehr lesen...


§ 3 VO Erhebungsmasse, Statistische Einheiten

(1) Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind1.Unternehmen,2.fachliche Einheiten (Betriebe),3.örtliche Einheiten (Arbeitsstätten) und4.Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988),die eine Tätigkeit gemäß den Abteilung... mehr lesen...


§ 4 VO Erhebungsmerkmale

(1) Es sind für die im Anhang I der Verordnung (EU) 2016/792 aufgelisteten Waren- und Dienstleistungskategorien zu erheben:1.die Kaufpreise und preisbestimmenden Qualitätsmerkmale;2.bei Erhebungen mittels Scannerdaten die auf Artikel-Ebene erzielten Wochenumsätze und Wochenmengen oder nach Wahl d... mehr lesen...


§ 5 VO Art der Erhebung

(1) Die Erhebungen sind in der Art der Befragung auf Basis einer repräsentativen Auswahl der Erhebungseinheiten durchzuführen.(2) Erhebungen mittels Scannerdaten (§ 4 Abs. 1 Z 2) erfolgen durch Übermittlung von elektronischen Datensätzen. mehr lesen...


§ 6 VO Auswahl der Erhebungseinheiten (Stichprobe)

(1) Die Bundesanstalt hat für die Erhebungen in einer Stichprobe jene Erhebungseinheiten auszuwählen, die als repräsentativ gelten. Als repräsentativ gelten Erhebungseinheiten, die schichtspezifisch eine solche Umsatzbedeutung aufweisen, dass sie aller Voraussicht nach die Preisentwicklung der re... mehr lesen...


§ 7 VO Erhebungsregionen

(1) Erhebungsregionen für Erhebungen bei örtlichen Einheiten sind die Bundeshauptstadt, die Landeshauptstädte und die Städte Amstetten, Dornbirn, Kapfenberg, Krems, Saalbach-Hinterglemm, Schladming, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt. Soweit sich für die jeweilige Erhebungsregion repräsenta... mehr lesen...


§ 9 VO Durchführung der Erhebung

(1) Die konkrete Erhebung ist je nach Wunsch des Auskunftsgebenden durchzuführen:1.bei örtlichen Einheiten durch Erfassung vor Ort (Geschäftsbesuch) unter Verwendung von elektronischen Dateneingabegeräten oder2.durch mündliche Befragung und Eintragung der Preise in die Erhebungsunterlagen (§ 10) ... mehr lesen...


§ 10 VO Erhebungsunterlagen

Die Bundesanstalt hat die Erhebungsunterlagen1.für Erhebungen bei örtlichen Einheiten für den jeweiligen Erhebungsmonat spätestens am ersten Werktag der ersten Erhebungswoche den in § 7 Abs. 1 genannten Gemeinden und2.für Erhebungen mittels Scannerdaten für das folgende Erhebungsjahr spätestens a... mehr lesen...


§ 11 VO Veröffentlichung

(1) Der harmonisierte Verbraucherpreisindex gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 (HVPI) ist gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/792 zu veröffentlichen.(2) Die Bundesanstalt hat den nationalen Verbraucherpreisindex gemäß § 1 Z 2 (VPI) gleichzeitig mit dem HVPI, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach A... mehr lesen...


§ 12 VO Aufwand- und Kostenersatz

(1) Die Bundesanstalt hat den in § 7 Abs. 1 genannten Gemeinden die bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstandenen Kosten jährlich pauschal unter Zugrundelegung der Gesamtpauschalentschädigung von 305 305 Euro und des jeweiligen Prozentanteils gemäß Anlage I abzufinden. Dieser Basiswert wird, ... mehr lesen...


§ 14 VO Verweisungen

Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Verordnung (EU) 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates, ABl. Nr. L 135 vom 24.0... mehr lesen...


Anl. 1 VO

StadtProzentanteilAmstetten2,150Bregenz2,253Dornbirn2,355Eisenstadt1,946Graz12,365Innsbruck7,667Kapfenberg3,174Klagenfurt7,667Krems/Donau2,150Linz12,877Saalbach-Hinterglemm1,938Salzburg7,770St. Pölten3,276Schladming1,938Steyr3,583Villach3,583Wels3,583Wien16,551Wiener Neustadt3,174  mehr lesen...


Erstellung von Verbraucherpreisindizes (VO) Fundstelle

Änderung BGBl. II Nr. 59/2006BGBl. II Nr. 259/2007BGBl. II Nr. 468/2010BGBl. II Nr. 457/2015BGBl. II Nr. 240/2019Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001, wird im... mehr lesen...


Aktualisiert am 23.08.19
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