Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 25.07.2019

Gesetze 1-2 von 2

9 Paragrafen zu Oö. Umwelthaftungsgesetz (Oö. UHG) aktualisiert


Anl. 1 Oö. UHG ANHANG 1

TÄTIGKEITEN IM SINN DES § 2 Abs. 1:1.Der Betrieb von Anlagen, die einer Genehmigung oder Bewilligung nach bundesrechtlichen Vorschriften bedürfen, die in Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl.Nr. L 257 vom 10. Oktober 1996,... mehr lesen...


§ 15 Oö. UHG

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, soweit nicht Abs. 2 Abweichendes regelt.(2) Dieses Landesgesetz ist nicht anzuwenden1.auf Schäden, die durch Emissionen, Ereignisse oder Vorfälle verursacht wurden, die vor dem ... mehr lesen...


§ 13 Oö. UHG

Im Verfahren gemäß § 6 und § 7 Abs. 2 haben1.Personen und Organisationen, die eine Umweltbeschwerde gemäß § 11 Abs. 1 eingebracht haben, und2.jene im § 11 Abs. 1 genannten Personen und Organisationen, die innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 3 schriftlich erklärt haben, ... mehr lesen...


§ 12 Oö. UHG

Im Verfahren gemäß § 6 und § 7 Abs. 2 hat die Betreiberin bzw. der Betreiber Parteistellung zur Wahrung subjektiver Rechte. (Anm: LGBl. Nr. 54/2019) mehr lesen...


§ 11 Oö. UHG

(1) Natürliche oder juristische Personen, die durch einen eingetretenen Umweltschaden1.in ihren Rechten verletzt werden können oder2.dadurch betroffen sind, dass sie in der Nutzung der natürlichen Ressource (§ 4 Z 12) oder in der Nutzung der Funktionen der betroffenen natürlichen Ressource (§ 4 Z... mehr lesen...


§ 10 Oö. UHG

(1) Ist ein Umweltschaden eingetreten, der Auswirkungen auf das Gebiet eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union haben kann, hat die Behörde die zuständige Behörde des anderen Bundeslandes oder den anderen Mitgliedstaat zu unterrichten.(2) Stellt eine Beh... mehr lesen...


§ 6 Oö. UHG

(1) Ist ein Umweltschaden eingetreten, so hat die Betreiberin bzw. der Betreiber - ungeachtet einer allenfalls nach § 5 Abs. 2 erfolgten Verständigung - unverzüglich1.die zuständige Behörde über alle bedeutsamen Aspekte des Sachverhalts zu informieren,2.alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen... mehr lesen...


§ 5 Oö. UHG

(1) Ist ein Umweltschaden noch nicht eingetreten, besteht aber eine unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens, so hat die Betreiberin bzw. der Betreiber unverzüglich die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen.(2) Kann die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens trotz der Ergreifung de... mehr lesen...


§ 4 Oö. UHG

Für dieses Landesgesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Als Umweltschaden gilta)jede Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, das ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen in Bezug auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands diese... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.07.19

2 Paragrafen zu Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz 2010 (Stmk. LBG 2010) aktualisiert


§ 46a Stmk. LBG 2010 Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 12 Abs. 1, der §§ 14 und 33 Abs. 2 und 4, der §§ 34 und 35 Abs. 1, des § 43 Abs. 1, der Überschrift des § 44 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 6 Abs. 4... mehr lesen...


§ 3 Stmk. LBG 2010 Totenbeschauerin/Totenbeschauer

(1) Die Totenbeschau obliegt, soweit Abs. 4 nichts anderes bestimmt, den zur sachlichen Besorgung des Gemeindesanitätsdienstes heranzuziehenden Distriktärztinnen/Distriktsärzten bzw. den hiezu von der Landeshauptstadt Graz und den Gemeinden bestellten zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.07.19
Gesetze 1-2 von 2