Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 04.01.2019

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005 (T-SS 2005) aktualisiert


§ 11 T-SS 2005

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2) Die Anlagen 1 bis 93 zu § 2 Abs. 6 werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung und Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmte... mehr lesen...


§ 9 T-SS 2005

(1) Die Festlegungen dieser Verordnung sind in Verfahren, in denen über die Zulässigkeit der Neuerschließung von Schigebieten, der Erweiterung bestehender Schigebiete oder der Neuerschließung von Gebieten für sonstige Freizeit-, Sport- und Erholungszwecke nach naturschutzrechtlichen Vorschriften ... mehr lesen...


§ 8 T-SS 2005

(1) Für das Vorliegen der schitechnischen Eignung und Qualität eines Gebietes spricht, dass keine Schrägfahrten oder Schiwege im Ausmaß von mehr als 33 v. H. der Gesamtlänge der Schipiste erforderlich sind.(2) Für das Vorliegen eines wirtschaftlichen, insbesondere touristischen, Interesses der be... mehr lesen...


§ 2 T-SS 2005

(1) Als Neuerschließung von Schigebieten gelten, sofern in den Abs. 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist:a)die Erschließung von bisher nicht erschlossenen Geländekammern für Zwecke des Schisports durch die Errichtung von Seilbahnen vom Dauersiedlungsraum oder von öffentlichen Straßen aus in Verbin... mehr lesen...


§ 1 T-SS 2005

(1) Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Neuerschließung von Schigebieten und die Erweiterung bestehender Schigebiete sowie für die Neuerschließung von Gebieten für sonstige Freizeit-, Sport- und Erholungszwecke mit Seilbahnen.(2) Dieses Raumordnungsprogramm gilt nicht für die Errichtung von ... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.19
Gesetze 1-1 von 1