(1) Als Grundlage für die Information der Öffentlichkeit und der informationspflichtigen Stellen, für die Wahrnehmung der Interessen des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen und für den Umweltbericht nach § 15 Wiener Umweltschutzgesetz, LGBl. für Wien Nr. 25/1993 in der jeweils gelten... mehr lesen...
(1) Die Mitteilung von Umweltinformationen darf unterbleiben, wenn1.sich das Informationsbegehren auf die Übermittlung interner Mitteilungen bezieht;2.das Informationsbegehren offenbar missbräuchlich gestellt wurde;3.das Informationsbegehren zu allgemein geblieben ist;4.das Informationsbegehren M... mehr lesen...