(1) Die gemäß § 4 Z 5 zu erstattenden Reisekosten haben die Kosten aller Reisen zu umfassen, die die Fachkraft im Auftrag oder mit Zustimmung der Entwicklungshilfeorganisation unternimmt. Hält sich die Fachkraft schuldhaft nicht an die entsprechenden Anordnungen der Entwicklungshilfeorganisation,... mehr lesen...
Die Fachkräfte unterliegen hinsichtlich ihrer Einkünfte aus dem Einsatzvertrag den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988, BGBl. Nr. 400, in der jeweils geltenden Fassung. mehr lesen...
(1) § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.(2) § 2, § 6a, § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 2 und 5, § 9 Abs. 1 und die §§ 13, 14, 16a und 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 187/2013 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bund... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen die §§ 6, 8 und 9 - nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.(2) Die §§ 6, 8 und 9 treten am 1. 1. 1991 in Kraft.(3) Die Verordnungen gemäß § 10 können bereits vor dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie dürfen jedo... mehr lesen...
(1) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde.(2) Die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten berechtigt, die für die Vollziehung dieses Gesetzes erforderlichen Daten gemeinsam zu verarbeiten. Die Erfüllung von Informations-... mehr lesen...
(1) Soweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG), BGBl. I Nr. 64/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 166/2017;2.Unvereinbar... mehr lesen...
(1) Der Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der Angelobung und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion. Beginnt bzw. endet die Funktion nicht mit einem Monatsersten bzw. Monatsletzten, sind die Bezüge tageweise abzurechnen.(2) Scheidet ein Organ durch Tod aus seiner Funktion aus, ... mehr lesen...
(1) Die Bezüge betragen für1.den Bürgermeister von Linz 165%2.den Bürgermeister von Wels 150%3.den Bürgermeister von Steyr ... mehr lesen...