Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 05.12.2018

Gesetze 1-1 von 1

7 Paragrafen zu Salzburger Archivgesetz (Sbg. AG) aktualisiert


§ 12 Sbg. AG § 12

(1) (Verfassungsbestimmung) § 5 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2012 tritt mit 1. August 2012 in Kraft. (2) Die §§ 2, 3 Abs 1, 4 Abs 3, 5 Abs 4, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...


§ 10 Sbg. AG § 10

(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung: 1.Bundesarchivgesetz, BGBl I Nr 162/1999; Gesetz BGBl I Nr 32/2018;2.Denkmalschutzgesetz – DMSG, BGBl Nr 533... mehr lesen...


§ 5 Sbg. AG § 5

(1) Öffentliches Archivgut steht der Öffentlichkeit nach Ablauf der Schutzfrist zur Benutzung zur Verfügung. Die Benutzung durch die ehemals übergebende bzw nunmehr der Sache nach zuständige Einrichtung ist auch innerhalb der Schutzfristen zulässig.(2) Die Benutzung von öffentlichem Archivgut kan... mehr lesen...


§ 4 Sbg. AG § 4

(1) Öffentliches Archivgut, das nicht vor seiner Übergabe zur Archivierung bereits öffentlich zugänglich war, unterliegt einer Schutzfrist von 30 Jahren, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist.(2) Der Lauf der Schutzfrist beginnt mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen. Sind... mehr lesen...


§ 3 Sbg. AG § 3

(1) Die im § 2 Z 1 lit. a und d erfassten Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes haben alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigen, nach Ablauf einer in den Organisationsvorschriften festgelegten Frist oder spätestens nach 30 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme anzubiete... mehr lesen...


§ 2 Sbg. AG § 2

Im Sinn dieses Gesetzes bedeutet:1.Archivgut des Landes:a)alle archivwürdigen Unterlagen, die bei Behörden und Dienststellen des Landes mit Ausnahme der betriebsähnlichen Einrichtungen (lit d), aber einschließlich den Büros der Regierungsmitglieder sowie beim Landtag und beim Landesrechnungshof a... mehr lesen...


Salzburger Archivgesetz (Sbg. AG) Fundstelle

Gesetz vom 23. April 2008 über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut sowie die Tätigkeit der damit betrauten Archive (Salzburger Archivgesetz)StF: LGBl Nr 53/2008 (Blg LT 13. GP: RV 445, AB 485, jeweils 5. Sess)Änderung LGBl Nr 62/2012 (Blg LT 14. GP: IA 630, AB 662, jeweils 4... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.12.18
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