Entgeltkatalog (Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert) mehr lesen...
Leistungsbeschreibungen(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert) mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Heimverordnung, LGBl. 9270/10, außer Kraft.(3)Absatz 3Anhängige Verfahren sind nach dieser Verordnung durchzuführen.(4)Absatz 4§§ 2, 3a einschließlich des Eintrages im ... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Wohnformen im Sinne des § 2 gelten folgende Gruppengrößen:Für Wohnformen im Sinne des Paragraph 2, gelten folgende Gruppengrößen:1.Ziffer einsSozialpädagogisch-inklusive Wohnformen: max. 9 minderjährige Personen je Gruppe;2.Ziffer 2Familienähnliche Wohnformen: max. 5 minderjähri... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn Wohnformen im Sinne des § 2 muss folgende Mindestanzahl an Betreuungspersonen gemäß § 9 Abs. 1 zur Verfügung stehen (Betreuungsschlüssel):In Wohnformen im Sinne des Paragraph 2, muss folgende Mindestanzahl an Betreuungspersonen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, zur Verfügung stehen... mehr lesen...
(1)Absatz einsJede Einrichtung hat über Betreuungspersonen mit entsprechender Qualifikation gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 bis Z 10 NÖ KJHG zu verfügen.Jede Einrichtung hat über Betreuungspersonen mit entsprechender Qualifikation gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer eins bis Ziffer 10, NÖ KJHG zu verfügen... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 04.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 27/2025 § 0 gültig von 23.01.2024 bis 03.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 6/2024 ... mehr lesen...