Gesetzesaktualisierungen

44 Gesetze aktualisiert am 16.08.2023

Gesetze 21-30 von 44

1 Paragraf zu Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996) aktualisiert


§ 3 KatFG 1996 Verwendung der Fondsmittel

§ 3.Paragraph 3, Die Mittel des Fonds gemäß § 2, jedoch mit Ausnahme von 10 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2008 bis 2021 und von 30 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2022 sowie von allfälligen Aufstockungsbeträgen, sind wie folgt zu verwenden: Die Mittel des Fonds gemäß Paragraph 2,, jed... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

2 Paragrafen zu Privatradiogesetz (PrR-G) aktualisiert


§ 33 PrR-G Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 2001 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz, mit dem Regelungen über regionalen und lokalen Hörfunk erlassen werden, BGBl. Nr. 506/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2000 außer Kraft.Dieses Bundesgesetz tr... mehr lesen...


§ 9 PrR-G Beteiligungen von Medieninhabern

(1)Absatz einsEine Person oder Personengesellschaft kann Inhaber mehrerer Zulassungen für analogen terrestrischen Hörfunk sein, solange sich die von den Zulassungen umfassten Versorgungsgebiete nicht überschneiden. Ferner dürfen sich die einer Person oder Personengesellschaft zuzurechnenden analo... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

2 Paragrafen zu Psychotherapiegesetz (PsthG) aktualisiert


§ 22a PsthG Umlaufbeschlüsse

§ 22a.Paragraph 22 a, Beschlüsse des Psychotherapiebeirates können bei entsprechend begründeter Notwendigkeit ersatzweise durch schriftliche Abstimmung gefasst werden (Umlaufbeschluss). mehr lesen...


Psychotherapiegesetz (PsthG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2023 § 0 gültig von 05.04.2020 bis 30.06.2023 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

2 Paragrafen zu Sanitätergesetz (SanG) aktualisiert


§ 64 SanG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft.(3)Absatz 3Mit 20. Oktober... mehr lesen...


§ 9 SanG

(1) Der Tätigkeitsbereich des Rettungssanitäters umfasst:1.die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, vor und während des Transports, einschließlich der fachgerecht... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

31 Paragrafen zu Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG 1996) aktualisiert


§ 46 TabMG 1996

(1)Absatz einsDer Entfall von § 1 Abs. 3 und 4, der §§ 30 bis 35 und 38a sowie der §§ 47 bis 47l, § 1 Abs. 2 Z 1, die §§ 2 und 4, jeweils samt Überschrift, § 5 Abs. 1 bis 4, § 6, § 10 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 1, 2 und 7, § 14a Abs. 1, 2 und 6 bis 8, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 3 bis 5, § 17, § 18 Abs. ... mehr lesen...


§ 47 TabMG 1996

Paragraph 47, Der Titel und § 38 Abs. 7 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, BGBl. I Nr. 185/2022, treten mit 1. April 2023 in Kraft. Der Titel und Paragraph 38, Absatz 7, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, treten mit 1. April ... mehr lesen...


§ 45 TabMG 1996

(1)Absatz einsDie vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 830/1995 zwischen Tabaktrafikanten und der Austria Tabakwerke AG (Monopolverwaltungsstelle) abgeschlossenen Bestellungsverträge einschließlich allfälliger Ergänzungen, ferner Verfügungen der Monopolverwaltungsstellen, insbesonde... mehr lesen...


§ 43 TabMG 1996 5. Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen und nicht anderes bestimmt wird, sind diese Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der A... mehr lesen...


§ 44 TabMG 1996

Paragraph 44, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich des § 6 Abs. 1 Z 3 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft;hinsichtlich des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, der Bundesminister für Finanzen i... mehr lesen...


§ 42 TabMG 1996 Strafbestimmungen

§ 42.Paragraph 42, Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1, soweit sie nicht Finanzvergehen nach §§ 44 oder 46 des Finanzstrafgesetzes, BGBl. Nr. 129/1958 darstellen, und vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 8 Abs. 7, 11, 36 Abs. 11 und 14 und ... mehr lesen...


§ 39 TabMG 1996 Werbung durch Tabaktrafikanten

(1)Absatz einsTabaktrafikanten ist die Werbung für Tabakerzeugnisse, soweit in anderen Bundesgesetzen nicht anderes bestimmt ist, ausschließlich an der Außenseite des Trafiklokals, im Trafiklokal und an Tabakwarenautomaten gestattet.(2)Absatz 2Inhabern von Tabakfachgeschäften ist jede andere Form... mehr lesen...


§ 38 TabMG 1996 Handelsspanne

(1)Absatz einsDen Tabaktrafikanten steht eine Handelsspanne zu, deren Höhe sich nach Abs. 2 bis 5 bestimmt.Den Tabaktrafikanten steht eine Handelsspanne zu, deren Höhe sich nach Absatz 2 bis 5 bestimmt.(2)Absatz 2Berechnungsbasis der Nettohandelsspannen (ohne Umsatzsteuer) ist der Kleinverkaufspr... mehr lesen...


§ 36 TabMG 1996 Rechte und Pflichten des Tabaktrafikanten

(1)Absatz einsTabaktrafikanten haben ihre Tätigkeit so auszuüben, dass der durch § 25 gewährte Gebietsschutz und das Monopolinteresse an der Nahversorgung gewahrt bleiben. Sie haben stets das Standesansehen zu wahren. Bei der Sortimentsgestaltung der Tabakerzeugnisse ist auf ein ausgewogenes und ... mehr lesen...


§ 37 TabMG 1996 Ausstattung des Trafiklokals

(1)Absatz einsDas Geschäftslokal, in dem der Handel mit Tabakerzeugnissen ausgeübt wird, hat den Grundsätzen einer zeitgemäßen Kundenbedienung zu entsprechen.(2)Absatz 2Das Lokal ist von außen mit der Aufschrift „Tabak“, „Trafik“ oder „Tabaktrafik“ zu versehen; ferner sind die als Kennzeichnung f... mehr lesen...


§ 29 TabMG 1996 Sicherstellung der Einhaltung von Monopolbestimmungen

(1)Absatz einsVerstößt ein Tabaktrafikant gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder des Konzessionsvertrages oder setzen er oder die zur Geschäftsführung der Tabaktrafik berufenen Personen Handlungen, die gegen rechtliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen oder geeignet sind, da... mehr lesen...


§ 27 TabMG 1996 Ausschließliche persönliche Rechte von in Tabakfachgeschäften mitarbeitenden Angehörigen von Tabaktrafikanten aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung

(1)Absatz einsEndet der Konzessionsvertrag eines Tabaktrafikanten, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach dem Kreis der Menschen mit Behinderungen gemäß § 2 Z 7 angehörte oder angehört, steht seinen Angehörigen bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 ein persönliches, aussch... mehr lesen...


§ 28 TabMG 1996 Konzessionsvertrag

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat der für den Betrieb einer Tabaktrafik ausgewählten Person eine von dieser gegenzuzeichnende Vertragsbestätigung auszustellen, in der die wesentlichen Vertragsinhalte des Konzessionsvertrages zusammengefasst werden.(2)Absatz 2Die Monopolverwaltung GmbH ... mehr lesen...


§ 25 TabMG 1996 Gebietsschutz

(1)Absatz einsDie Neuerrichtung einer Tabaktrafik ist nur zulässig, wenn hiefür ein dringender Bedarf besteht und eine nicht zumutbare Schmälerung des Ertrages benachbarter Tabaktrafiken ausgeschlossen erscheint.(2)Absatz 2Die Verlegung einer Tabaktrafik innerhalb ihres Einzugsgebietes ist nur zu... mehr lesen...


§ 26 TabMG 1996 Vergabe von Tabaktrafiken

(1)Absatz einsDie Auswahl von Tabaktrafikanten erfolgt nach den Bestimmungen des BVergGKonz 2018, wobei Auftraggeber im Sinne dieser Bestimmungen die Monopolverwaltung GmbH ist.(2)Absatz 2Zur Erfüllung der sozialpolitischen Zielsetzung dürfen Konzessionen für den Betrieb von Tabakfachgeschäften g... mehr lesen...


§ 24 TabMG 1996 Betrieb von Tabaktrafiken

(1)Absatz einsTabaktrafiken dürfen nur auf Grund einer aufrechten Konzession der Monopolverwaltung GmbH betrieben werden.(2)Absatz 2In einem Tabakfachgeschäft dürfen andere Personen als der Tabaktrafikant keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Die Monopolverwaltung GmbH kann im Einvernehmen mit ... mehr lesen...


§ 22 TabMG 1996 Vergabekommission

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat für jedes Bundesland eine Vergabekommission zu bilden, um gegenüber den wichtigsten Interessengruppen die Transparenz der Vergabe von Tabaktrafiken aktiv zu verbessern.(2)Absatz 2Dieser Vergabekommission gehören je ein Vertreter1.Ziffer einsdes Zollamt... mehr lesen...


§ 23 TabMG 1996 Tabaktrafiken

(1)Absatz einsTabaktrafiken sind Tabakfachgeschäfte (Abs. 2) oder Tabakverkaufsstellen (Abs. 4).Tabaktrafiken sind Tabakfachgeschäfte (Absatz 2,) oder Tabakverkaufsstellen (Absatz 4,).(2)Absatz 2Ein Tabakfachgeschäft ist eine Tabaktrafik, die ausschließlich Tabakerzeugnisse oder neben Tabakerzeug... mehr lesen...


§ 21 TabMG 1996 Neuerrichtungsbeirat

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat für jedes Bundesland für jeden Anlassfall einen Neuerrichtungsbeirat zu bilden. Dieser ist zu befassen, wenn die Neuerrichtung oder Verlegung (§ 23 Abs. 5 Z 3 und 5) eines Standortes (§ 23 Abs. 5 Z 1) oder eines Automaten (§ 36 Abs. 8), der außerhalb d... mehr lesen...


§ 20 TabMG 1996 Beratende Gremien der Monopolverwaltung

(1)Absatz einsZur Einbindung wesentlicher betroffener Organisationen hat die Monopolverwaltung GmbH die in den §§ 21 und 22 vorgesehenen beratenden Gremien einzurichten.Zur Einbindung wesentlicher betroffener Organisationen hat die Monopolverwaltung GmbH die in den Paragraphen 21 und 22 vorgesehe... mehr lesen...


§ 18 TabMG 1996 Beistandspflicht

(1)Absatz einsAlle Behörden und Ämter des Bundes, die Träger der Sozialversicherung und die auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften eingerichteten gesetzlichen Interessenvertretungen sind verpflichtet, die Monopolverwaltung GmbH in der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Erteilung von Auskünften und... mehr lesen...


§ 19 TabMG 1996 Meldedatenbank

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, durch Verordnung die Verfahren1.Ziffer einszur Festsetzung von Kleinverkaufspreisen abweichend von § 9zur Festsetzung von Kleinverkaufspreisen abweichend von Paragraph 9,2.Ziffer 2zur Erfüllung der Meldepflichten abweichend von § 11zu... mehr lesen...


§ 16 TabMG 1996 Entgelte

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat für ihre Leistungen Entgelte zu verlangen. Solche Entgelte sind1.Ziffer einsals Pauschalentgelte für bestimmte Leistungen und2.Ziffer 2als laufende Entgelte in Höhe eines Bruchteiles des Nettopreises der an Tabaktrafikanten gelieferten Tabakerzeugnisse... mehr lesen...


§ 17 TabMG 1996 Datenverarbeitung

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH ist zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundvero... mehr lesen...


§ 14a TabMG 1996

(1)Absatz einsBei der Monopolverwaltung GmbH wird ein Solidaritäts- und Strukturfonds zur Erbringung von Geldleistungen mit einer der folgenden Zweckwidmungen eingerichtet:1.Ziffer einsUnterstützung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Inhabern von Tabakfachgeschäften,2.Ziffer 2Förder... mehr lesen...


§ 15 TabMG 1996 Meldepflichten

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat über Anfrage dem Bundesministerium für Finanzen statistische Daten über die vergebenen Tabaktrafiken zu übermitteln.(2)Absatz 2Die Gesellschaft hat jedem Großhändler alle für seine Tätigkeit notwendigen Daten, insbesondere die Vergabe und das Erlöschen... mehr lesen...


§ 14 TabMG 1996 Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH

(1)Absatz einsZu der Monopolverwaltung, die von der Monopolverwaltung GmbH zu besorgen ist, gehören die Angelegenheiten des Kleinhandels mit Tabakerzeugnissen unter Verfolgung von gesundheits-, sozial-, struktur- und fiskalpolitischen Zielen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung der Anzahl von... mehr lesen...


§ 10 TabMG 1996 Geschäfts- und Lieferbedingungen

(1)Absatz einsJeder Großhändler hat verbindlich allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen festzulegen, die die Geschäftsbeziehungen zu den Tabaktrafikanten regeln. Diese Bestimmungen müssen insbesondere vorsehen1.Ziffer einsdie Form der Bestellung von Tabakerzeugnissen;2.Ziffer 2die Art der Lie... mehr lesen...


§ 6 TabMG 1996 Bewilligung zum Großhandel

(1)Absatz einsDie Bewilligung zum Großhandel mit Tabakerzeugnissen ist nur Personen oder Personenvereinigungen zu erteilen, die1.Ziffer einsihren Sitz oder Hauptwohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat haben,2.Ziffer 2gemäß § 13 Abs. 2 oder § 19 des Tabaksteuergesetzes 2022 berechtigt sind, Tabakerzeu... mehr lesen...


§ 5 TabMG 1996 Handel mit Tabakerzeugnissen

(1)Absatz einsDer Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit er nicht auf Grund einer Konzession als Tabaktrafikant (§ 24) oder einer Bewilligung als Großhändler (§ 6) betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist.Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit ... mehr lesen...


§ 1 TabMG 1996 Gegenstände des Tabakmonopols

(1)Absatz einsTabakerzeugnisse im Sinne des Abs. 2 sind im Monopolgebiet nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dem Bund als Monopolgegenstände vorbehalten.Tabakerzeugnisse im Sinne des Absatz 2, sind im Monopolgebiet nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dem Bund als Monopolgegenständ... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

2 Paragrafen zu Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG) aktualisiert


§ 12 VersStG Vollziehung und Aufhebung bisher geltender Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 4 Abs. 3 Z 9 lit. a, b, f, g und h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2018 und des § 12 Abs. 3 Z 27 der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die B... mehr lesen...


§ 7 VersStG Steuerschuldner

(1)Absatz einsSteuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Für die Steuer haftet der Versicherer. Er hat die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Ist die Steuerentrichtung einem zur Entgegennahme des Versicherungsentgeltes Bevollmächtigten übertragen, so haftet auch der Bev... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

4 Paragrafen zu Epidemiegesetz 1950 (EpidemieG) aktualisiert


§ 51 EpidemieG Vollziehung

§ 51.Paragraph 51, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist1.Ziffer einshinsichtlich § 7 Abs. 1a – soweit er das gerichtliche Verfahren betrifft – und § 36 Abs. 3 der Bundesminister für Justiz,hinsichtlich Paragraph 7, Absatz eins a, – soweit er das gerichtliche Verfahren betrifft – und Para... mehr lesen...


§ 47a EpidemieG Amtsrevision

§ 47a.Paragraph 47 a, Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Verfahren nach diesem Bundesgesetz und nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, Revision wegen Rechtswidrigkeit beim Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...


§ 36 EpidemieG Kostenbestreitung aus dem Bundesschatz.

(1)Absatz einsAus dem Bundesschatz sind zu bestreiten:a)Litera adie Kosten von Früherkennungs- und Überwachungsprogrammen gemäß § 5a;die Kosten von Früherkennungs- und Überwachungsprogrammen gemäß Paragraph 5 a, ;,b)Litera bdie Kosten der in staatlichen Untersuchungsanstalten nach § 5 vorgenommen... mehr lesen...


§ 32 EpidemieG Vergütung für den Verdienstentgang.

(1)Absatz einsNatürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes ist wegen der durch die Behinderung ihres Erwerbes entstandenen Vermögensnachteile dann eine Vergütung zu leisten, wenn und soweit1.Ziffer einssie gemäß §§ 7 oder 17 abgesondert worden sind, odersi... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

10 Paragrafen zu Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) aktualisiert


§ 15 BAK-G Übergangsbestimmungen und vorbereitende Maßnahmen

(1)Absatz eins§ 2 Abs. 2 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2023 kommen bei Neu- oder Wiederbestellung des Direktors oder Stellvertreters nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2023 zur Anwendung.Paragraph 2, Absatz 2 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes Bun... mehr lesen...


§ 13 BAK-G Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 1, 4 und 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2012 treten mit 1. April 2012 in Kraft.Die Paragraphen eins,, 4 und 6 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins... mehr lesen...


§ 12 BAK-G Sprachliche Gleichbehandlung

§ 12.Paragraph 12, Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die geschlechtsspezifische Fo... mehr lesen...


§ 7 BAK-G Weisungen

§ 7.Paragraph 7, Weisungen an das Bundesamt zur Sachbehandlung in einem bestimmten Verfahren sind schriftlich zu erteilen und zu begründen; Weisungen an das Bundesamt im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe sind überdies dem Beirat (§ 9a) zu ü... mehr lesen...


§ 8 BAK-G Rechtsschutzkommission

(1)Absatz einsZur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Hinblick auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bundesamtes nach diesem Bundesgesetz wird beim Bundesminister für Inneres eine Rechtsschutzkommission bestehend aus dem Rechtsschutzbeauftragten nach § 91a SPG und zwei w... mehr lesen...


§ 6 BAK-G Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen

(1)Absatz einsUnbeschadet der Meldepflicht nach § 5 Abs. 1 und 2 haben die Sicherheitsbehörden oder Sicherheitsdienststellen unaufschiebbare Ermittlungshandlungen, etwa zur Verhinderung eines drohenden Beweismittelverlustes, selbständig vorzunehmen, es sei denn das Bundesamt, die WKStA (§ 20a Abs... mehr lesen...


§ 4 BAK-G Aufgaben

(1)Absatz einsDas Bundesamt ist bundesweit für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Angelegenheiten wegen folgender strafbarer Handlungen zuständig:1.Ziffer einsMissbrauch der Amtsgewalt (§ 302 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974),Missbrauch der Amtsgewalt (Paragraph 302, des Strafge... mehr lesen...


§ 5 BAK-G Meldestelle

(1)Absatz einsDie Sicherheitsbehörden oder -dienststellen, die vom Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne des § 4 Abs. 1 Kenntnis erlangen, haben diese unbeschadet ihrer Berichtspflichten nach der StPO unverzüglich schriftlich dem Bundesamt zu berichten (Meldepflicht).Die Sicherheitsbehörden ode... mehr lesen...


§ 2 BAK-G Organisation

(1)Absatz einsDem Bundesamt steht ein Direktor vor. Im Fall seiner Verhinderung sind die Aufgaben von einem seiner zwei Stellvertreter wahrzunehmen.(2)Absatz 2Der Direktor und seine Stellvertreter werden vom Bundesminister für Inneres nach Anhörung der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, de... mehr lesen...


§ 1 BAK-G Einrichtung

§ 1.Paragraph eins, Zur wirksamen bundesweiten Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, insbesondere zur Zusammenarbeit mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), zur Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherh... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

3 Paragrafen zu Bausparkassengesetzverordnung (BSpkV) aktualisiert


§ 5 BSpkV Darlehen ohne Besicherung

§ 5.Paragraph 5, Darlehen, bei denen gemäß § 10 Abs. 4 Z 2 Bausparkassengesetz eine Besicherung nicht erforderlich erscheint, dürfen einem Bausparer bis insgesamt 40 000 Euro gewährt werden. Darlehen, bei denen gemäß Paragraph 10, Absatz 4, Ziffer 2, Bausparkassengesetz eine Besicherung nicht erf... mehr lesen...


§ 2 BSpkV Großbausparverträge

(1)Absatz einsGroßbausparverträge sind Verträge, deren Darlehenssumme 520 000 Euro übersteigt; diese werden zur Finanzierung eines bestimmten Großbauvorhabens abgeschlossen. Eine teilweise oder gänzliche Umwidmung auf andere Großbauvorhaben ist aus berücksichtigungswürdigen Gründen zulässig.(2)Ab... mehr lesen...


§ 1 BSpkV Höchstbetrag der von einem Bausparer erlangbaren Bauspardarlehen

(1)Absatz einsDie Summe der von einem Bausparer erlangbaren Bauspardarlehen darf einschließlich noch aushaftender Bauspardarlehen insgesamt 260 000 Euro nicht übersteigen.(2)Absatz 2Ausgenommen von der Beschränkung gemäß Abs. 1 sind Bauspardarlehen aus Großbausparverträgen, Bauspardarlehen bis zu... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23

1 Paragraf zu Insolvenzordnung (IO) aktualisiert


§ 254 IO

(1)Absatz einsNicht anzuwenden sind die Bestimmungen über1.Ziffer einsdie Prozesskosten,2.Ziffer 2das Erfordernis einer Sicherheitsleistung,3.Ziffer 3das Ruhen des Verfahrens,4.Ziffer 4die Hemmung von Fristen und die Erstreckung von Tagsatzungen nach § 222 ZPO,die Hemmung von Fristen und die Erst... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.08.23
Gesetze 21-30 von 44