Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 04.09.2021

Gesetze 1-3 von 3

15 Paragrafen zu Kärntner IPPC-Anlagengesetz (K-IPPC-AG) aktualisiert


Anl. 1 K-IPPC-AG

1.Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen2.Stickoxide und sonstige Stickstoffverbindungen3.Kohlenmonoxid4.Flüchtige organische Verbindungen5.Metalle und Metallverbindungen6.Staub, einschließlich Feinpartikel7.Asbest (Schwebeteilchen und Fasern)8.Chlor und Chlorverbindungen9.Fluor und Fluo... mehr lesen...


§ 13 K-IPPC-AG

Mit diesem Gesetz werden umgesetzt:a)Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010, S 17;b)Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parla... mehr lesen...


§ 12 K-IPPC-AG

(1) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführten Fassungen dieser Bundesgesetze zu verstehen:a)Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 8/2021;b)(entfällt)c)Emissionszertifikategesetz 2011 – EZG 2... mehr lesen...


§ 10 K-IPPC-AG

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wera)eine Anlage, die nach diesem Gesetz bewilligungspflichtig ist, ohne Bewilligung errichtet, betreibt oder wesentlich ändert oder die rechtzeitige Anzeige einer sonstigen Änderung der Anlage sowie deren Auflassung unterlässt,b)Vorhaben abweichend von Bew... mehr lesen...


§ 9c K-IPPC-AG

(1) Die Errichtung und der Betrieb neuer sowie die erhebliche Modernisierung bestehender Anlagen im Sinne des Art. 14 Abs. 5 lit. c und d der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU bedarf hinsichtlich des Zieles einer effizienten Verwendung von Energie einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehö... mehr lesen...


§ 9b K-IPPC-AG

(1) Für die Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Schädigungen des Bodens (Umweltschäden) und für jede unmittelbare Gefahr solcher Schädigungen durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Betriebes von Anlagen, die einer Bewilligung oder Anzeige nach § 3 bedürfen, ausgenommen von Anlage... mehr lesen...


§ 9a K-IPPC-AG

(1) Schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm, die von den Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes ausgehen, ist vorzubeugen und entgegenzuwirken.(2) Zur Erreichung des Zieles gemäß Abs. 1 ist der VII. Te... mehr lesen...


§ 8 K-IPPC-AG

(1) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde.(2) Die Behörde hat das Verfahren sowie die Vorschreibung von Auflagen mit den anderen für die Anlage zuständigen Behörden zu koordinieren, wenn nach anderen Rechtsvorschriften für die Errichtung, den Betrieb oder die Auflassu... mehr lesen...


§ 7 K-IPPC-AG

(1) Innerhalb von vier Jahren nach der Veröffentlichung von Entscheidungen über BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer Anlage gemäß § 1 Abs. 1 hat die Behörde die Genehmigung zu überprüfen und erforderlichenfalls, insbesondere in Bezug auf Emissionsgrenzwerte, zu aktualisieren. Dabei hat... mehr lesen...


§ 6 K-IPPC-AG

(1) Emissionsgrenzwerte sind jedenfalls für jene im Anhang I angeführten Schadstoffe festzulegen, die von der Anlage in relevanter Menge emittiert werden können; diese Emissionsgrenzwerte dürfen auch für bestimmte Gruppen oder Kategorien von Schadstoffen festgelegt werden. Die in der Genehmigung ... mehr lesen...


§ 5 K-IPPC-AG

(1) Die Behörde darf die Bewilligung nur dann erteilen, wenn die Anlage so errichtet, betrieben und aufgelassen wird, dassa)alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen (§ 2 Abs. 1), insbesondere durch den Einsatz der besten verfügbaren Techniken (§ 2 Abs. 4) getroffen werden;b)k... mehr lesen...


§ 4 K-IPPC-AG

(1) In den nachstehenden Fällen ist frühzeitig die Öffentlichkeit zu informieren und die betroffene Öffentlichkeit am Verfahren gemäß den Bestimmungen der Abs. 3 und 4 zu beteiligen:a)Bewilligung der Errichtung einer neuen Anlage;b)Bewilligung einer wesentlichen Änderung des Betriebs der Anlage;c... mehr lesen...


§ 3 K-IPPC-AG

(1) Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer vom Geltungsbereich dieses Gesetzes erfassten Anlage bedarf der Bewilligung der Behörde.(2) Der Antrag auf Bewilligung hat darzustellena)die Anlage sowie die Art und den Umfang der Tätigkeiten;b)die Roh- und Hilfsstoffe, die sonstigen Stoffe u... mehr lesen...


§ 2 K-IPPC-AG

(1) Umweltverschmutzung ist die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden, die der menschlichen Gesundheit oder der Umweltqualität schaden oder zu einer Schädigung von Sachwerten ode... mehr lesen...


§ 1 K-IPPC-AG

(1) Dieses Gesetz gilt füra)Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie;b)Anlagen zur Intensivtierhaltung und -aufzucht von Geflügel oder Schweinen mit mehr als1.40.000 Plätzen für Geflügel,2.200... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.09.21

1 Paragraf zu Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012 (Oö. GVV 2012) aktualisiert


Anl. 1 Oö. GVV 2012

1.Verleihung von Berechtigungen sowie Prüfung von Anzeigen16,40 Euro2.Ausstellung von Bescheinigungen, Ausweisen, Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (ausgenommen Übernahmebestätigungen und dgl.)6,50 Euro3.Aufnahme von Niederschriften über mündliches Anbringen6,50 Euro4.Beglaubigungen, Überbeg... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.09.21

10 Paragrafen zu Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 (Oö. G-DAV 2005) aktualisiert


§ 11 Oö. G-DAV 2005

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2005 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Oö. Gemeinde-Dienstprüfungsverordnung 2002, LGBl. Nr. 18, außer Kraft.(Anm: LGBl.Nr. 88/2021) mehr lesen...


§ 10 Oö. G-DAV 2005

(1) Definitivstellungserfordernis für alle Verwendungen ist die Ablegung des Moduls 2, sofern in der Anlage für die Verwendung Modul 2 vorgesehen ist.(2) Definitivstellungserfordernis für die Verwendungsgruppen A, B und C ist die Ablegung des Moduls 2, sofern in der Anlage für eine vergleichbare ... mehr lesen...


§ 9a Oö. G-DAV 2005

Die Voraussetzungen für das Absehen der Verpflichtung zur Ablegung der Dienstausbildung nach § 80 Abs. 4 Z 4 Oö. GDG 2002 werden jedenfalls erfüllt, wenn die dem jeweiligen Ausbildungstyp entsprechende Dienstprüfung nach den vor dem 1. Juli 2005 geltenden Bestimmungen erfolgreich abgelegt wurde, ... mehr lesen...


§ 9 Oö. G-DAV 2005

Wurde Modul 2 bereits abgelegt, ist dieses im Fall von Verwendungsänderungen nur dann erneut abzulegen, wenn für die höhere Verwendung in der Anlage der Ausbildungstyp 3 vorgesehen ist, aber bisher nur Ausbildungstyp 1 abgelegt wurde.(Anm: LGBl.Nr. 88/2021) mehr lesen...


§ 7 Oö. G-DAV 2005

Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 88/2021) mehr lesen...


§ 6 Oö. G-DAV 2005

(1) Gegenstände des Moduls 2 sind:1.Entfallen2.Dienstrecht einschließlich Gleichbehandlung3.Finanzverfassungs- und Finanzausgleichsrecht4.Gemeinderecht5.Grundstrukturen der EU6.Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden7.Österreichisches Verfassungsrecht8.Verwaltungsverfahren(Anm: LGBl.... mehr lesen...


§ 4 Oö. G-DAV 2005

(1) Die für die jeweiligen Verwendungen erforderlichen Module und/oder Ausbildungstypen werden in der Anlage festgesetzt.(2) Für Verwendungen, die gemäß § 185 Oö. GDG 2002 im Einzelfall zu bewerten sind, hat die Aufsichtsbehörde mitzuteilen, welche Dienstausbildung entsprechend den Anforderungen ... mehr lesen...


§ 3 Oö. G-DAV 2005

(1) Der (Die) Bedienstete hat sich zur schriftlichen Dienstprüfung und zu allfälligen Wiederholungen der Prüfungen bis zu dem vom (von der) Vorsitzenden der Prüfungskommission festzusetzenden Stichtag anzumelden. (Anm: LGBl.Nr. 88/2021)(2) Das Amt der Oö. Landesregierung hat die Prüfungen in rege... mehr lesen...


§ 1 Oö. G-DAV 2005

Diese Verordnung gilt für Bedienstete, die in den Anwendungsbereich des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002) fallen. (Anm: LGBl.Nr. 88/2021) mehr lesen...


Aktualisiert am 04.09.21
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