§ 1 Oö. G-DAV 2005

Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2021 bis 31.12.9999

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Bedienstete, die in den Anwendungsbereich des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002) und des Oöfallen. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 (Oö. GBG 2001Anm: LGBl.Nr. 88/2021) fallen.

Stand vor dem 31.08.2021

In Kraft vom 01.08.2005 bis 31.08.2021

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Bedienstete, die in den Anwendungsbereich des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002) und des Oöfallen. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 (Oö. GBG 2001Anm: LGBl.Nr. 88/2021) fallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten