Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 28.03.2020

Gesetze 1-1 von 1

3 Paragrafen zu Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz - K-GtVG (K-GtVG) aktualisiert


§ 15 K-GtVG

(1) Der Landesregierung obliegt die Vollziehung der1.Bestimmungen der Art. 4 bis 15, 23, 27 bis 35 und 37 bis 42 der Verordnung (EU) 2017/625 und2.der Durchführungsvorschriften (Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte) der Verordnung (EU) 2017/625,jeweils soweit sich diese auf die Gente... mehr lesen...


§ 1 K-GtVG

(1) Dieses Gesetz regelt Maßnahmen der Vorsorge, uma)das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern (Art. 26a der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genet... mehr lesen...


§ 14a K-GtVG

(1) Für die Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Schädigungen des Bodens (Umweltschäden) und für jede unmittelbare Gefahr solcher Schädigungen durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit des Ausbringens von GVO nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sind die in Abs. 2 angeführten Bestimmu... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.03.20
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