Kostenbeitrag für persönliche Hilfe durch Familienhilfe gemäß § 6b Oö. Sozialhilfeverordnung 1998Kostenbeitrag für persönliche Hilfe durch Familienhilfe gemäß Paragraph 6 b, Oö. Sozialhilfeverordnung 1998BemessungsgrundlageKostenbeitrag pro StundeBemessungsgrundlageKostenbeitrag pro Stundebis 500... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür persönliche Hilfe durch Mobile Betreuung und Hilfe sowie Soziale Hauskrankenpflege ist nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7 ein nach der Inanspruchnahme und dem Einkommen des Hilfeempfängers (Ehegatten oder eingetragenen Partners) sowie dem Bezug von Pflegegeld gestaffelter Kostenbeitr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 12 Abs 1, 15 Abs 7, 35 Abs 2, 44 Abs 3 und 45 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Die Paragraphen 12, Absatz eins,, 15 Absatz 7,, 35 Absatz 2,, 44 Absatz 3 und 45 Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 118... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch LGBl Nr 130/2025 § 0 gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 124/2024 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 2, 6 Abs. 3, 13a, 21 Abs. 3, 22 Abs. 3, 38 Abs. 3, 47a, 48 Abs. 5 und 54 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 95/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.Die Paragraphen 2,, 6 Absatz 3,, 13a, 21 Absatz 3,, 22 Absatz 3,, 38 Absatz 3,, 47a, 48 Absatz 5 und 54 Absatz 5, in ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 82, 84 und 135 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2015 treten mit 1. März 2015 in Kraft. § 88 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. § 86 Abs 2 L-VBG in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2015 findet auch auf Beamte sin... mehr lesen...
Zum Einkommen zählen insbesondere:1.Ziffer einsfolgende Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I 53/2016 (im Folgenden: EStG 1988):folgende Einkünfte im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Einkommensteuergesetzes 1988, Bundesgesetzbla... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 2 Abs. 4 sowie die Änderungen der §§ 10 Abs. 3, Abs. 4 und 7, 11 Abs. 1 und 6, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 Z 2, 22 Abs. 3 Z 2, 26 Abs. 1 Z 4, 27, 38 Abs. 3 Z 2 und 44 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 74/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 4... mehr lesen...
(1) Die Bestimmungen der Abschnitte I bis V sind, soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, anzuwenden auf1.Dienstreisen in das Ausland,2.Dienstreisen von einer im Ausland gelegenen Dienststelle (Dienstverrichtungsstelle) aus,3.Dienstreisen nach im Ausland gelegenen Grenzorten,4.Dien... mehr lesen...
(1) Die Benützung von Beförderungsmitteln, die nicht Massenbeförderungsmittel im Sinne des § 7 Abs. 1 sind, ist zulässig, wenn nur durch die Benützung dieses Beförderungsmittels der Ort der Dienstverrichtung zeitgerecht erreicht und so der Zweck der Dienstverrichtung erfüllt werden kann. Hiebei g... mehr lesen...
(1) Die Reisekostenvergütung hat für Strecken, die mit der Eisenbahn zurückgelegt werden, bei Bestimmungsorten1.außerhalb des Bundeslandes nach der ersten Klasse und2.innerhalb des Bundeslandes nach der zweiten Klassezu erfolgen.(2) Wird im benützten Zug nur eine Wagenklasse geführt, so gebührt d... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 151/201... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.(2)Absatz 2Personen, die am 1. Oktober 1997 die Funktion als Erster Präsident des Landtages oder als Klubobmann ausüben, haben die Erklärung gemäß § 3 Abs. 4 bis längstens 31. Oktober 1997 abzugeben.Personen, die am 1. Oktober 1997 die... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe richtet sich nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe richtet sich nach Paragraph eins, des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung ... mehr lesen...
Paragraph 41 i,(1)Absatz einsDie fiktiven Bezüge, die den im § 1 Abs. 1 genannten Organen gebühren, sind für die Zeit ab 1. Jänner 1998 auf der Bemessungsgrundlage des Gehaltes eines Beamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse IX der Gehaltsstufe 6 in der im Kalenderjahr... mehr lesen...
Paragraph 40,(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1972 in Kraft.(2)Absatz 2Es treten in Kraft:1.Ziffer einsDer § 39a, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/1995, mit 1. Juli 1993,Der Paragraph 39 a,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 1995,, mit 1. Juli 1993,2.Zi... mehr lesen...
Paragraph 37,(1)Absatz einsBei der in diesem Artikel geregelten Versorgung sind die Bestimmungen der § 1a, § 5, § 6, § 21 Abs. 1, § 25 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 26, § 27, § 29, §§ 35 bis 43 und § 43b St. PG 2009 sinngemäß anzuwenden.Bei der in diesem Artikel geregelten Versorgung sind die Bestimmunge... mehr lesen...
Paragraph 27,Die Bestimmungen der § 1a, § 5, § 6, § 21 Abs. 1, § 25 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 26, § 27, § 29, §§ 35 bis 43 und § 43b St. PG 2009 sind sinngemäß anzuwenden.Die Bestimmungen der Paragraph eins a,, Paragraph 5,, Paragraph 6,, Paragraph 21, Absatz eins,, Paragraph 25, Absatz eins,, 2, 4 u... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Beförderung eines Gegenstandes, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaates beginnt und in dem Gebiete eines anderen Mitgliedstaates endet (innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstandes), für einen Nichtunternehmer im Sinne des § 3a Abs. 5 Z 3, wird an dem Ort ausgeführt, an... mehr lesen...