Gesetzesaktualisierungen

44 Gesetze aktualisiert am 06.08.2025

Gesetze 41-44 von 44

4 Paragrafen zu Magistrats-Personalvertretungsgesetz (Mag-PVG) aktualisiert


§ 39 Mag-PVG

(1)Absatz eins§ 9 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/1998 tritt mit 1. August 1998 in Kraft.Paragraph 9, Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 98 aus 1998, tritt mit 1. August 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Für die vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt durchgeführten Wahl... mehr lesen...


§ 28 Mag-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlausschüsse und die nach § 12 Abs 6 beigezogenen Personen sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Funktion bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 Inform... mehr lesen...


§ 14 Mag-PVG

(1)Absatz einsWahlberechtigt sind alle Bediensteten, die am Stichtag Bedienstete der Dienststelle sind, deren Dienststellenausschuß gewählt wird.(2)Absatz 2Wählbar sind alle wahlberechtigten Bediensteten, die am Stichtag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate Bedienstete d... mehr lesen...


Magistrats-Personalvertretungsgesetz (Mag-PVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025 § 0 gültig von 01.09.1997 bis 31.08.2025 Inhaltsverzeichn... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (Gem-PVG) aktualisiert


§ 41 Gem-PVG

(1)Absatz einsDie §§ 4 Abs 4 und 25 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 29/1999 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.Die Paragraphen 4, Absatz 4 und 25 Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 29 aus 1999, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(2)Absatz 2§ 8 Abs 5 in der Fassun... mehr lesen...


§ 30 Gem-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlausschüsse und die nach § 13 Abs 6 beigezogenen Personen sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Funktion bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 Inform... mehr lesen...


§ 15 Gem-PVG

(1)Absatz einsWahlberechtigt für die Wahl zum Personalvertretungsausschuß oder der Vertrauensperson sind alle Bediensteten, die am Stichtag mindestens sechs Wochen Bedienstete der Gemeinde sind; wahlberechtigt für die Wahl eines Dienststellenausschusses sind alle Bediensteten der Dienststelle, de... mehr lesen...


Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (Gem-PVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025 § 0 gültig von 06.04.2020 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 39/2020 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Salzburger Landes-Personalvertretungsgesetz (L-PVG) aktualisiert


§ 25 L-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlausschüsse und die nach § 22 Abs 6 beigezogenen Bediensteten haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als vertraulich bezeichneten Ang... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968 (Sbg. GBG 1968) aktualisiert


§ 12 Sbg. GBG 1968

Auf Dienstpflichtverletzungen finden die §§ 33 bis 39 und 41 bis 70 des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 (L-BG) sinngemäß mit folgenden Maßgaben Anwendung:Auf Dienstpflichtverletzungen finden die Paragraphen 33 bis 39 und 41 bis 70 des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 (L-BG) sinngemäß... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25
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