Gesetzesaktualisierungen

16 Gesetze aktualisiert am 19.07.2024

Gesetze 1-10 von 16

2 Paragrafen zu Publizistikförderungsgesetz 1984 (PubFG) aktualisiert


§ 7 PubFG

(1)Absatz einsFörderungsmittel nach diesem Bundesgesetz können Verlegern periodischer Druckschriften gewährt werden, sofern diese Druckschriften1.Ziffer einsmindestens viermal jährlich und höchstens vierzigmal jährlich zum Verkauf erscheinen und nicht mehr als 50 vH der Auflage gratis abgeben;2.Z... mehr lesen...


§ 12 PubFG

(1)Absatz eins§ 2 Abs. 3 gilt in den Jahren 1973 bis 1978 mit der Maßgabe, daß bis zu 50 vH der den Rechtsträgern gewährten Förderungsmittel für unbewegliches Vermögen aufgewendet werden dürfen, das der Unterbringung dieser Rechtsträger dient.Paragraph 2, Absatz 3, gilt in den Jahren 1973 bis 197... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24

2 Paragrafen zu Oö. Jagdgesetz (Oö. JagdG) aktualisiert


§ 62 Oö. JagdG (weggefallen)

§ 62 Oö. JagdG seit 31.03.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 91a Oö. JagdG

(1)Absatz einsBerechtigte Umweltorganisationen im Sinn dieses Landesgesetzes sind Vereine oder Stiftungen, die gemäß § 19 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2018, zur Ausübung von Parteienrechte... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24

4 Paragrafen zu Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. SHG 2000) aktualisiert


§ 80 Bgld. SHG 2000 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen auch rückwirkend, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2012, in Kraft gesetzt werden.Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen auch r... mehr lesen...


§ 14 Bgld. SHG 2000 (weggefallen)

§ 14 Bgld. SHG 2000 seit 30.09.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Bgld. SHG 2000 (weggefallen)

§ 6 Bgld. SHG 2000 seit 30.09.2024 weggefallen. mehr lesen...


Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. SHG 2000) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. SHG 2000) Fundstelle seit 30.09.2024 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24

3 Paragrafen zu Burgenländische Richtsatzverordnung (Bgld. RSV) aktualisiert


§ 5 Bgld. RSV (weggefallen)

§ 5 Bgld. RSV seit 30.09.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Bgld. RSV (weggefallen)

§ 3 Bgld. RSV seit 30.09.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Bgld. RSV (weggefallen)

§ 1 Bgld. RSV seit 30.09.2024 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24

1 Paragraf zu Oö. Bau-Übertragungsverordnung (Oö. BÜV) aktualisiert


§ 1 Oö. BÜV

Die Besorgung der im § 2 umschriebenen Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei wird von den in der folgenden Tabelle in der linken Spalte genannten Gemeinden - sowie auf Antrag der genannten Gemeinden - mit Wirksamkeit ab dem in der rechten Spalte angegebenen Datum auf die in der mittleren Spalt... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24

2 Paragrafen zu Salzburger Campingplatzgesetz – S.CampG (Sbg. CampG) aktualisiert


§ 16 Sbg. CampG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Campingplatzgesetz, LGBl Nr 66/1966, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 60/1991, 46/2001 und 20/2010 sowie der Kundmachung LGBl Nr 83/1991 außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Glei... mehr lesen...


§ 4 Sbg. CampG

(1)Absatz einsDas Ansuchen um Bewilligung gemäß § 3 ist schriftlich einzubringen. Ihm sind in je zweifacher Ausfertigung anzuschließen:Das Ansuchen um Bewilligung gemäß Paragraph 3, ist schriftlich einzubringen. Ihm sind in je zweifacher Ausfertigung anzuschließen:1.Ziffer einsein Lageplan im Maß... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24

6 Paragrafen zu Steiermärkisches Jagdabgabegesetz (Stmk. JagdAG) aktualisiert


§ 8 Stmk. JagdAG

Paragraph 8,Die Erträgnisse der Abgabe von verpachteten Jagden fließen zu 85 % dem Land Steiermark und zu 15 % der Steiermärkischen Landesjägerschaft zu, die Erträgnisse der Abgabe von nicht verpachteten Jagden fließen zu 100 % dem Land Steiermark zu.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/1996, LGBl. ... mehr lesen...


§ 6 Stmk. JagdAG

Paragraph 6,Unrichtige Angaben der Abgabepflichtigen hinsichtlich des Flächenausmaßes der Jagden und hinsichtlich der Höhe des Jagdpachtentgelts sowie insbesondere über dessen Ergänzungen in Form von Nebenleistungen (§ 3 Abs. 1 lit. a) sind von den Bezirksverwaltungsbehörden mit einer Geldstrafe ... mehr lesen...


§ 5 Stmk. JagdAG

Paragraph 5,(1)Absatz einsDie/Der abgabepflichtige Eigenjagdbesitzerin/Eigenjagdbesitzer, die/der ihre/seine Eigenjagd verpachtet, hat anlässlich der nach den jagdrechtlichen Bestimmungen (§ 75 Abs. 1 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986) zu erstattende Anzeige über die Verpachtung der Eigenjagd sowi... mehr lesen...


§ 3 Stmk. JagdAG

Paragraph 3,(1)Absatz einsDie jährliche Abgabe beträgt 28 % des Jagdwertes.(2)Absatz 2Bei verpachteten Jagden ist der Jagdwert das jährliche Pachtentgelt einschließlich des Wertes aller der Verpächterin/dem Verpächter von der Jagdpächterin/vom Jagdpächter zukommenden Nebenleistungen; Nebenleistun... mehr lesen...


§ 2 Stmk. JagdAG

Paragraph 2,(1)Absatz einsZur Entrichtung dieser Abgabe sind verpflichtet:a)Litera afür verpachtete Gemeindejagden, Eigenjagden und Jagdeinschlüsse die Pächterin bzw der Pächterb)Litera bfür sonstige Eigenjagden die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümerc)Litera cfür nicht verpachtete Gemeind... mehr lesen...


§ 1 Stmk. JagdAG

Paragraph eins,Für jedes Jagdgebiet ist von der Inhaberin/vom Inhaber der Jagd (EigenjagdbesitzerIn, JagdpächterIn, Gemeinde) eine jährliche Abgabe zu entrichten.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2013Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2013, mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24

11 Paragrafen zu Steiermärkisches Gemeinde-Nebengebührenzulagengesetz (Stmk. GN) aktualisiert


§ 16 Stmk. GN Bestimmungen für die vor dem 1. Jänner 1973 aus dem Dienststand ausgeschiedenen Beamten, deren Hinterbliebene und Angehörige

(1)Absatz einsDem Beamten des Ruhestandes, der vor dem 1. Jänner 1973 aus dem Dienststand ausgeschieden ist, gebührt eine von Amts wegen festzustellende monatliche Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß, wenn er innerhalb der letzten 60 Monate vor dem Ausscheiden aus dem Dienststand eine anspruchsbegr... mehr lesen...


§ 15 Stmk. GN Gutschrift von Nebengebührenwerten von Beamten, die eine Verwendungszulage bezogen haben

(1)Absatz einsDem Beamten, der eine Verwendungszulage nach § 25 b Abs. 1 Z. 3 des Gemeindebedienstetengesetzes 1957, in der Fassung LGBl. Nr. 59/1973, bezogen hat, gebührt eine Gutschrift von Nebengebührenwerten, wenn er im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienststand keine solche Verwendungszu... mehr lesen...


§ 11 Stmk. GN Berücksichtigung von Nebengebühren aus einem früheren Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft

(1)Absatz einsHat ein Beamter in einem früheren Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft1.Ziffer einsanspruchsbegründende Nebengebühren oder2.Ziffer 2diese entsprechenden Nebengebühren in einem privatrechtlichen Dienstverhältnisbezogen, so sind diese bei der Feststellung des Ans... mehr lesen...


§ 9 Stmk. GN Rundung von Nebengebührenzulagen, Abfindung von Nebengebührenzulagen

(1)Absatz einsDie Nebengebührenzulagen sind unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmung des § 34 des Pensionsgesetzes 1965 i. d. a. Lges. g. F. zu runden.Die Nebengebührenzulagen sind unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmung des Paragraph 34, des Pensionsgesetzes 1965 i. d. a. Lges. g. F. zu run... mehr lesen...


§ 8 Stmk. GN Nebengebührenzulage zum Unterhaltsbeitrag

(1)Absatz einsDem ehemaligen Beamten des Ruhestandes, der Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß gehabt hat, gebührt zum Unterhaltsbeitrag eine monatliche Nebengebührenzulage in jenem Ausmaß, das sich aus dem Verhältnis zwischen dem der Bemessung zugrunde liegenden Ruhegenuß und dem ... mehr lesen...


§ 7 Stmk. GN Ausmaß der Nebengebührenzulage zum Versorgungsgenuß

Die Nebengebührenzulage zum Versorgungsbezug beträgt1.Ziffer einsfür die überlebende Ehegattin/den überlebenden Ehegatten oder für die überlebende Partnerin/den überlebenden Partner einer eingetragenen Partnerschaft den gemäß § 15a Abs. 3 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 340/1965, in der Fass... mehr lesen...


§ 5a Stmk. GN

Paragraph 5 a,§ 13a und § 62d Abs. 7 bis 10 des Pensionsgesetzes 1965 in der jeweils als Landesgesetz geltenden Fassung sind auf die Nebengebührenzulage anzuwenden.Paragraph 13 a und Paragraph 62 d, Absatz 7 bis 10 des Pensionsgesetzes 1965 in der jeweils als Landesgesetz geltenden Fassung sind a... mehr lesen...


§ 5 Stmk. GN Bemessungsgrundlage und Ausmaß der Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß

(1)Absatz einsDie Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß ist auf der Grundlage der für den Zeitraum vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zum Ausscheiden aus dem Dienststand im Beamtendienstverhältnis festgehaltenen Summe der Nebengebührenwerte zu bemessen. Diese Summe erhöht sich um die nach den Best... mehr lesen...


§ 3 Stmk. GN Pensionsbeitrag

(1)Absatz einsVon den anspruchbegründenden Nebengebühren hat der Beamte einen Pensionsbeitrag zu entrichten. § 22 Gehaltsgesetz 1965 in der als Landesgesetz geltenden Fassung gilt sinngemäß. Zu den anspruchsbegründenden Nebengebühren zählen auch die Nebengebühren, die gemäß § 13 Abs. 2 des Gehalt... mehr lesen...


§ 2 Stmk. GN Anspruchsbegründende Nebengebühren, Festhalten in Nebengebührenwerten

(1)Absatz einsFolgende Nebengebühren – in den weiteren Bestimmungen kurz,anspruchsbegründende Nebengebühren‘ genannt – begründen Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss:1.Ziffer einsVerwendungsabgeltung gemäß § 25 b Gemeindebedienstetengesetz 1957, LGBl. Nr. 34 in der jeweils geltend... mehr lesen...


§ 1 Stmk. GN Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Ansprüche der öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz – im Folgenden,Beamte‘ genannt – sowie deren Hinterbliebenen und Angehörigen auf Nebengebührenzulagen.Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 29/2003Anmerkung, In der Fassung La... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.24
Gesetze 1-10 von 16