§ 4 Bgld. MSV

Burgenländische Mindeststandardverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
(1) Die Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.

(2) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(3) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 13/2012 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(4) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 2/2013, treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(5) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(6) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/2015 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(7) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 39/2016 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(8) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(9) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2018 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

(10) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 52/2019 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(11) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2020 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(12) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2021 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(13) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2022 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
(1) Die Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.

(2) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(3) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 13/2012 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(4) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 2/2013, treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(5) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(6) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/2015 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(7) Die Änderungen der §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 39/2016 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(8) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(9) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2018 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

(10) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 52/2019 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(11) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2020 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(12) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2021 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(13) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2022 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

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