Burgenländische Richtsatzverordnung

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Bgld. RSV
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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden (Burgenländische Richtsatzverordnung - Bgld. RSV)

StF: LGBl. Nr. 16/2011
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