Burgenländische Richtsatzverordnung (Bgld. RSV) Fundstelle

Bgld. RSV - Burgenländische Richtsatzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden (Burgenländische Richtsatzverordnung - Bgld. RSV)

StF: LGBl. Nr. 16/2011

Änderung

LGBl. Nr. 23/2012

LGBl. Nr. 42/2013

LGBl. Nr. 85/2013

LGBl. Nr. 7/2015

LGBl. Nr. 38/2016

LGBl. Nr. 44/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 8 Abs. 1 und 2 sowie des § 11 Abs. 2 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2010, wird verordnet:

In Kraft seit 24.02.2011 bis 31.12.9999
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