Die Vorsorge für die Vertretung des Sprengelarztes im Fall von Urlauben, Dienstverhinderungen uä durch einen den Anforderungen des § 3 Abs 4 entsprechenden Arzt ist von der Gemeinde als Dienstgeberin wahrzunehmen. mehr lesen...
des einem Gemeindevertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe a, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 1, gebührenden Monatsentgeltes einschließlich allfälliger Teuerungszulagen.(2a) Steigerungsbeträge gebühren1. mehr lesen...