§ 14 Sbg. GSG 1967

Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.03.2023 bis 31.12.9999
(1) § 9 Abs. 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Die §§ 3 Abs. 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(3) Die §§ 3 Abs 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(4) § 8 Abs 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 97/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) Die II. Rubrik der Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 113/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 24.03.2023

In Kraft vom 18.11.2020 bis 24.03.2023
(1) § 9 Abs. 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Die §§ 3 Abs. 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(3) Die §§ 3 Abs 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(4) § 8 Abs 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 97/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) Die II. Rubrik der Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 113/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten