Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 27.11.2022

Gesetze 1-2 von 2

17 Paragrafen zu Kärntner Fischereigesetz-K-FG (K-FG) aktualisiert


Anl. 1 K-FG

Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Artikel II(LGBl Nr 2/2013)(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2013 in Kraft. mehr lesen...


§ 39 K-FG

Im Fall des Widerrufs der Genehmigung sind das Dienstabzeichen und der Dienstausweis (Abs. 3) einzuziehen. Nach Ablauf der Bestelldauer hat das Fischereiaufsichtsorgan der Bezirksverwaltungsbehörde das Dienstabzeichen und den Dienstausweis umgehend zurückzustellen.(3) Ein erstmals bestelltes Fisc... mehr lesen...


§ 29 K-FG

Wenn bei einem Inhaber einer Jahresfischerkarte nachträglich die für die Ausübung des Fischfanges erforderliche Verläßlichkeit (§ 26 Abs. 3) wegfällt oder nachträglich ein Verweigerungsgrund für die Ausstellung einer Jahresfischerkarte nach § 27 lit. a oder lit. b hervorkommt, hat die Bezirksverw... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.11.22
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