(1) Abweichend von § 212 Abs. 1 besteht nach Maßgabe der Abs. 2 bis 3 die Möglichkeit zur Entrichtung eines überwiegend COVID-19-bedingten Abgabenrückstandes (Abs. 2 Z 1) in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens sechsunddreißig Monaten. Die Zinsen betragen zwei Prozent üb... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1962 in Kraft.(2) § 44 Abs. 2 und die Bezeichnung des früheren § 323 Abs. 2 als § 324 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch noch nicht anzuwenden... mehr lesen...
(1) § 32 Abs. 1 tritt mit 1. August 1990, die übrigen Bestimmungen (Anm.: in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990) treten mit 1. Oktober 1990 in Kraft.(2) Verordnungen und Bescheide auf Grund dieses Bundesgesetzes (Anm.: BGBl. Nr. 450/1990) können bereits von dem seiner Kundmachung f... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Beschäftigung von Ausländern (§ 2) im Bundesgebiet.(2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden aufa)Ausländer, denen der Status eines Asylberechtigten (§ 3 des Asylgesetzes 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005) oder der Status eines subsi... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(2) Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997 tritt mit Ausnahme des § 42 Abs. 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.(Anm.: Abs. 3 durch Art. 2 § 2 Abs. 1 Z 31, BGBl. I Nr. 2/2008,... mehr lesen...
(1) Das Bundesamt hat die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 von Amts wegen zu prüfen, wenn1.der Antrag auf internationalen Schutz gemäß §§ 4 oder 4a zurückgewiesen wird,2.der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch der Zuerke... mehr lesen...
(1) Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die den ärztlichen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgeno... mehr lesen...
(1) Nachfolgende Berufsqualifikationen, die erforderlichenfalls durch den Nachweis der erfolgreich absolvierten Eignungsprüfung gemäß Abs. 2 ergänzt worden sind, sind nach den Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG als ärztliche Berufsqualifikationen für die Erlangung der Berufsberechtigung als A... mehr lesen...
(1) Einem Arbeitgeber, der auf Grund einer Altersteilzeitvereinbarung, die nach dem 31. März 2003 und vor dem 1. Jänner 2004 wirksam geworden ist, Anspruch auf Altersteilzeitgeld gemäß § 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2000 hat, gebührt Altersteilzeitgeld für Personen, die auf... mehr lesen...
(1) § 14 Abs. 7, § 18 Abs. 8, § 31a Abs. 10 bis 12, § 40a erster Satz und § 60 Abs. 2 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2) § 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 18/1993 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(3) § 48 Abs. 1 in de... mehr lesen...
(1) Arbeitslos ist, wer1.eine (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) beendet hat,2.nicht mehr der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt oder dieser ausschließlich auf Grund eines Einheitswertes, der kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze e... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 4 Z 5 und 6, 13 Abs. 1, 15 Abs. 2, 20 Abs. 2, 54 Abs. 3 und 4, 62 Abs. 2 bis 4, 69 und 75 am 1. Juli 1994 in Kraft.(2) § 62 Abs. 2 bis 4 und § 69 treten mit 1. Jänner 1995 in Kraft.(3) §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 4 Z 5 und 6, 15 Abs. 2 un... mehr lesen...
BGBl. I Nr. 105/2000 (NR: GP XXI RV 52 AB 121 S. 30. BR: AB 6145 S. 666.) [CELEX-Nr.: 398L0008]BGBl. I Nr. 108/2001 (NR: GP XXI RV 592 AB 701 S. 75. BR: AB 6411 S. 679.)BGBl. I Nr. 98/2004 (NR: GP XXII RV 474 AB 566 S. 71. BR: 7108 S. 712.)BGBl. I Nr. 151/2004 (NR: GP XXII RV 643 AB 723 S. 89. BR... mehr lesen...
(Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 28, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)(2) Ferner treten in Kraft:1.die übrigen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 in seiner Stammfassung mit 1. Jänner 1990,2.die Aufhebung des § 3 Z 5 lit. g durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 3... mehr lesen...
(1) Die Ausschreibung nach den §§ 2 und 3 hat jene Zentralstelle zu veranlassen, in deren Bereich die Betrauung mit einer Funktion wirksam werden soll. In den Fällen des § 4 haben die Ausschreibungen von jenen Dienststellen zu erfolgen, die Dienstbehörden sind und in deren Bereich die Betrauung m... mehr lesen...
(1) § 4 Abs. 1, § 5, § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Z 2, § 12, § 13 Abs. 1, § 14a, § 17, § 25 Abs. 1, § 32 und § 47 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 treten mit 1. Mai 1996 in Kraft.(2) § 3 Abs. 1 Z 4 und 8, § 3 Abs. 2 bis 6, § 4 Abs. 2 bis 4, § 4a samt Überschrift, § 6 Abs. 2 Z 5, § 7 ... mehr lesen...
(1) Die Entscheidungsträger und die übrigen Träger der Sozialversicherung, die Bezirksverwaltungsbehörden und Ämter der Landesregierungen sind verpflichtet, auf Verlangen einander sowie den Gerichten die zur Feststellung der Gebührlichkeit und Höhe des Pflegegeldes erforderlichen personenbezogene... mehr lesen...
(1) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen im Sinne des HBeG können nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (§ 22 des Bundesbehindertengesetzes) Zuwendungen an pflegebedürftige Personen... mehr lesen...
(1) Staatsangehörige einer Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft dürfen in österreichischen Apotheken ohne vorherige Erteilung der allgemeinen Berufsberechtigung durch die Österreichische Apothekerkammer vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen im Sinn... mehr lesen...