Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 02.04.2021

Gesetze 1-1 von 1

6 Paragrafen zu Depotgesetz (DpG) aktualisiert


§ 30 DpG Vollzugsklausel

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 1 Abs. 3 und 4 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz betraut, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. mehr lesen...


§ 24 DpG Sammelurkunden - Bundesschuldbuchforderungen

Die Bestimmungen über die Sammelverwahrung und Verschaffung von Eigentum an Sammelbestandanteilen sowie die Bestimmungen des § 23 gelten sinngemäß für die Anteilea)an einer Zwischensammelurkunde, die vorübergehend die Einzelstücke vertritt,b)an einer Sammelurkunde, die nach den Ausgabebedingungen... mehr lesen...


§ 27 DpG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 1970 in Kraft.(2) § 23 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/1999 tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft.(3) § 1 Abs. 4, § 6 Abs. 2, § 24 lit. c bis e, § 28 Abs. 3 und § 30 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2020 treten mit d... mehr lesen...


§ 28 DpG

(1) Ermächtigungen, die ein Kreditinstitut auf Grund des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. Februar 1937, deutsches RGBl. I S. 171, erteilt worden sind, gelten mit der Wirkung weiter, die sich aus diesem Bundesgesetz ergibt.(2) Ist ein Kreditinstitut am Tage des ... mehr lesen...


§ 1 DpG

(1) Wertpapiere im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Aktien, Genußscheine, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Bankschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Kassenscheine, Investmentzertifikate und sonsti... mehr lesen...


§ 6 DpG

(1) Dem Hinterleger sind auf sein Verlangen die seinem Anteil am Sammelbestand (§ 5 Abs. 1) entsprechenden Wertpapiere auszufolgen; die von ihm hinterlegten Stücke kann er nicht zurückfordern. Der Verwahrer hat die Ausfolung insoweit zu verweigern, als sich infolge eines Verlustes am Sammelbestan... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.04.21
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