FUNKTIONSLAUFBAHN LD 251. ReinigungskraftAufgaben:Vornahme von allgemeinen ReinigungsarbeitenVerwendungsvoraussetzungen:Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten2. Hilfsarbeiter und HilfsarbeiterinAufgaben:Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gege... mehr lesen...
(1) Folgende Verwendungen werden gemäß § 21 Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:LDFunktionDienststelle25 1.Reinigungskraft 2.Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterin 3.Kanzleihilfskraft, Amtswart/Amtswartin 24 1.Reinigungskraft im Patienten-/PatientinnenbereichKrankenanstalt, Pfl... mehr lesen...
Die Gebiete folgender Gemeinden werden zu Vorbehaltsgebieten im Sinn des § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 erklärt:Altmünster, Attersee am Attersee, Bad Goisern am Hallstättersee, Bad Ischl, Edlbach, Gosau, Hallstatt, Innerschwand, Klaus an der Pyhrnbahn, Mondsee, Nußdorf am... mehr lesen...
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 251.ReinigungskraftAufgaben:Vornahme von allgemeinen ReinigungsarbeitenVerwendungsvoraussetzungen:Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten2.Hilfsarbeiter/inAufgaben:Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhil... mehr lesen...
(1) Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsgrundsätze werden folgende Verwendungen gemäß § 183 Oö. GDG 2002 den einzelnen Funktionslaufbahnen (GD) zugeordnet:GD Funktion25 1.Reinigungskraft 2.Hilfsarbeiter/in 3.Kanzleihilfskraft, Amtswart/in 4.Kindergartenbusbegleitung 24 1.Reinigungskraft... mehr lesen...
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b und § 5 Abs. 2 Z 1 lit. b beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2020/2021 am zweiten Montag im Februar.(Anm: LGBl. Nr. 2/2021) mehr lesen...
(1) Die §§ 3 Abs 1, 7 Abs 1 und 2 und (§) 11 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 58/2013 treten mit 20. Juni 2013 in Kraft.(2) § 8 Abs 1 bis 3 und 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 70/2013 tritt mit 27. September 2013 in Kraft.(3) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 81/2013 tr... mehr lesen...
(1) Der kollegialen Beschlussfassung durch die Landesregierung bedürfen:1.Gesetzesvorlagen und Berichte der Landesregierung an den Landtag, ausgenommen der Beteiligungsbericht gemäß § 42 Z 3 ALHG 2018;2.Gegenstände, für welche dieses Erfordernis sich schon aus bundesverfassungsrechtlichen Vorschr... mehr lesen...
(1) Die Geschäfte der Landesverwaltung sowie – nach Maßgabe des § 2 – der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung des Bundes werden auf der Grundlage der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung auf die Mitglieder der Landesregierung wie f... mehr lesen...
(1) Das Schuljahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.(2) Das Schuljahr besteht aus dem Unterrichtsjahr und den Hauptferien. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Schuljahr und endet mit dem Beginn der Hauptferien. Es besteht aus zwei Semestern.... mehr lesen...
(1) Schultage sind, soweit sie nicht nach den folgenden Absätzen schulfrei sind,1.an ganzjährigen Berufsschulen mindestens ein voller Tag oder mindestens zwei halbe Tage in der Woche,2.an lehrgangsmäßigen Berufsschulen die innerhalb der Lehrgangsdauer liegenden Tage.(2) Schulfrei sind folgende Ta... mehr lesen...
(1) Das Schuljahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.(2) An ganzjährig geführten Schulen besteht das Schuljahr aus dem Unterrichtsjahr und den Hauptferien. Das Unterrichtsjahr umfaßta)das erste Semester, welches mit dem Schuljahr beginnt und ... mehr lesen...