(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. 2. 1998 in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Burgenländische Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970 in der Fassung LGBl. Nr. 11/19942.Reichsgaragenordnung, dRGBl. 1939 I S 219 in der Fassung RABl. 1944 I S 3253.Reich... mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 28b, 29 und 35a einschließlich der Anlagen 6 und 6a der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 80/1997 außer Kraft.(3) Fo... mehr lesen...
(1) Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen hat den Bewerbern um eine Lenkberechtigung für alle Klassen mit Ausnahme der Klasse AM und D(DE) durch theoretische Unterweisung von mindestens einer Stunde und praktischen Übungen von mindestens vier Stunden die Grundzüge der Erstversorgung... mehr lesen...
(1) Einem Antrag auf Eintragung des Zahlencodes 111 gemäß § 3 Abs. 5 sind Bestätigungen beizulegen, dass der Antragsteller in einem Ausmaß von insgesamt sechs Unterrichtseinheiten praktische Fahrübungen gemäß Abs. 2 auf Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleist... mehr lesen...
(1) Der Führerschein enthält:1.auf Seite 1 mit der aus der Anlage 1 ersichtlichen Nummerierunga)Familienname des Führerscheinbesitzers,b)Vorname(n) des Führerscheinbesitzers,c)Geburtsdatum und –ort des Führerscheinbesitzers,d)Ausstellungsdatum des Führerscheines,e.das Ablaufdatum des Führerschein... mehr lesen...
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Grundverkehrsgesetz 1995, LGBl. Nr. 42/1996, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 50/2000 und LGBl. Nr. 32/2001, außer Kraft.(2) § 2 Abs. 9, § 5 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 3, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 25 Abs. 1 und § 32 Abs. 1... mehr lesen...
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 2001, LGBl. Nr. 41/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2002, außer Kraft.(2) § 31 tritt sechs Monate nach Festlegung der in Art. 4... mehr lesen...
(1) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 26. Jänner 1995 über die Förderung der Jugend (Bgld. Jugendförderungsgesetz), LGBl. Nr. 21/1995, außer Kraft.(2) § 7 dritter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2011 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3)... mehr lesen...
(1) § 28 Abs. 4, §§ 30, 38 und 39 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 28 Abs. 3.(2) § 15 Abs. 4 in der Fassung der Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 und § 19 Abs. 4 in der Fassung der Z 3 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 ... mehr lesen...
(1) § 7 Abs. 5, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, §§ 10, 15 Abs. 1, §§ 27 und 29 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) § 1, § 11 Abs. 1 lit. a, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 24, § 25 Abs. 2, § 27 Abs. 3 bis 7, § 29 Abs. 1 Z 7 und 8 und Abs. 2... mehr lesen...
(1) § 1 Abs. 2, 2a und 4, §§ 2, 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 2, 4, 7, 8 und 11 und § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.(2) § 6 Abs. 10a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit 16. Mä... mehr lesen...
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:1.Richtlinie des Rates 78/610/EWG vom 29. Juni 1978 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die Vinylchloridmonomer ausg... mehr lesen...
(1) Die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – VGÜ, BGBl. II Nr. 27/1997 in der Fassung BGBl. II Nr. 382/2020, ist anzuwenden.(2) Abweichend gilt:1.Folgende Begriffe des NÖ BSG 1998 sind anzuwenden:-Untersuchungen (4. Abschnitt NÖ BSG 1998) im § 1,-Eignungs- und Folgeuntersuchungen (§ 16 Abs. 1... mehr lesen...
(1) Die Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA, BGBl. II Nr. 237/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 382/2020, ist anzuwenden.(2) Abweichend gilt:1.Folgende Begriffe des NÖ BSG 1998 sind anzuwenden:-Informationen (§ 15 Abs. 3 NÖ BSG 1998) im § 3 Z 5,-Information (§ 6 Abs. 1 NÖ BSG 1998) im § 12 ... mehr lesen...
LGBl. 2015/1-1[CELEX-Nr.: 32001L0045, 32002L0044, 32003L0010, 32004L0037]LGBl. 2015/1-2[CELEX-Nr.: 32003L0018]LGBl. 2015/1-3[CELEX-Nr.: 32006L0015]LGBl. 2015/1-4[CELEX-Nr.: 32006L0025]LGBl. 2015/1-5[CELEX-Nr.: 32009L0161]LGBl. 2015/1-6[CELEX-Nr.: 32010L0032]LGBl. Nr. 40/2016[CELEX-Nr.: 32014L0027... mehr lesen...
(1) Die Übertragung gilt nur für bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist. Sie umfasst das Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren, die Angelegenheiten der Bauausführung und Bauaufsicht sowie die baupolizeilichen Maßnahmen (§ 15 und §§ 24 bis ... mehr lesen...
Die Besorgung der im § 2 umschriebenen Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei wird von den in der folgenden Tabelle in der linken Spalte genannten Gemeinden - sowie auf Antrag der genannten Gemeinden - mit Wirksamkeit ab dem in der rechten Spalte angegebenen Datum auf die in der mittleren Spalt... mehr lesen...