(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, außer Kraft.(2) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.(3) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2019... mehr lesen...
Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedürfen, werden aus dem eigenen Wirkungsbereich folgender Gemeinden auf nachfolgende Bezirkshauptmannschaften zur Besorgung übertragen, wobei die im § 3 genannten Angeleg... mehr lesen...
LGBl. Nr. 39/2017LGBl. Nr. 73/2017LGBl. Nr. 5/2019LGBl. Nr. 80/2020 mehr lesen...
Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Sozialeinrichtungen (B-COVID-19 M-SE) Fundstelle seit 06.11.2020 weggefallen. mehr lesen...