Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Sozialeinrichtungen

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B-COVID-19 M-SE
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Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 30. Juli 2020, mit der vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in bettenführenden Krankenanstalten und Sozialeinrichtungen getroffen werden

StF: LGBl. Nr. 49/2020
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