§ 22.Paragraph 22, Ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien sind in anonymisierter Form oder pseudonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder im Internet auf der Seite www.verwaltungsgericht.wien.gv.at zu veröffentlichen. mehr lesen...
(1)Absatz einsIn Wahrnehmung der Aufgabe des § 7 Abs. 2, des § 7b und des § 10a ist die Leiterin oder der Leiter der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen berechtigt, Auskünfte einzuholen, schriftliche Berichte zu verlangen, Einsicht in alle die Einhaltung des Verbotes der Diskriminierung (... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeim Amt der Wiener Landesregierung ist eine Stelle mit der Aufgabe der Bekämpfung von Diskriminierungen auf Grund der in § 2 Abs. 1 genannten Merkmale einzurichten. Die Wahrnehmung der Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Stelle hat durch die unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragt... mehr lesen...
(1)Absatz einsPersonen, die den Bestimmungen der §§ 2 oder 4 Abs. 3 zuwiderhandeln, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 1 090 Euro zu bestrafen, sofern die Tat nicht den Tatbestand des Art. III Abs. 1 Z 3 Einführungsgesetz zu ... mehr lesen...