§ 22 W-VGWG Veröffentlichung von Entscheidungen

Verwaltungsgericht Wien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 22.Paragraph 22,

Ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien sind in anonymisierter Form oder pseudonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder im Internet auf der Seite www.verwaltungsgericht.wien.gv.at zu veröffentlichen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2022 bis 31.08.2025
§ 22.Paragraph 22,

Ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien sind in anonymisierter Form oder pseudonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder im Internet auf der Seite www.verwaltungsgericht.wien.gv.at zu veröffentlichen.

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