§ 22 W-VGWG Veröffentlichung von Entscheidungen

W-VGWG - Verwaltungsgericht Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2025
§ 22.Paragraph 22,

Ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien sind in anonymisierter Form oder pseudonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder im Internet auf der Seite www.verwaltungsgericht.wien.gv.at zu veröffentlichen.

In Kraft seit 09.07.2022 bis 31.08.2025
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