Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 03.02.2022

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu NÖ Landarbeiterkammergesetz (NÖ LAKG) aktualisiert


§ 35a NÖ LAKG

(1) Abweichend von den §§ 10, 16 und 33 können Kammerorgane während der Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (z. B. das tägliche Leben der Allgemeinheit einschränkende Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 oder Katastrophen) Beschlüsse im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz fassen. Die Beschl... mehr lesen...


NÖ Landarbeiterkammergesetz (NÖ LAKG) Fundstelle

LGBl. 9000-1LGBl. 9000-2LGBl. 9000-3LGBl. 9000-4LGBl. 9000-5LGBl. 9000-6LGBl. 9000-7LGBl. 9000-8LGBl. 9000-9LGBl. 9000-10[CELEX-Nr.: 32003L0109, 32004L0038]LGBl. 9000-11LGBl. 9000-12LGBl. 9000-13[CELEX-Nr.: 32011L0051]LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 86/2019LGBl. Nr. 34/2020LGBl. Nr. 107/2020LGBl. Nr. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22

7 Paragrafen zu Steiermärkisches Landarbeiterkammergesetz 1991 (LAKG 1991) aktualisiert


§ 34 LAKG 1991 Übergangsbestimmungen zur Novelle

(1) Die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 2, 12 Abs. 1 und 2 lit. c, 13 Abs. 1 und 5, 13 a Abs. 2, 14 Abs. 1 bis 3, 25 Abs. 3 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 25/2000, sind erst für die nach dem Tag der Kundmachung dieser Novelle folgende Wahlperiode anzuwenden.(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens d... mehr lesen...


§ 33 LAKG 1991 Strafbestimmungen

Wer den ihm gemäß den §§ 2 Abs. 3, 18 Abs. 3, 27 Abs. 4 und 31 obliegenden Verpflichtungen trotz nachweislicher Aufforderungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder bewusst unwahre Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird, wenn die Handlung nicht nach anderen Bestimmungen ... mehr lesen...


§ 32a LAKG 1991 (weggefallen)

§ 32a LAKG 1991 seit 29.01.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 LAKG 1991 Datenverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten, die für die Durchführung von Bestimmungen nach diesem Gesetz erforderlich sind, dürfen automationsunterstützt verarbeitet werden.(2) Die Steiermärkische Landarbeiterkammer ist ermächtigt, verarbeitete personenbezogene Daten nach diesem Gesetz an ersuchte oder beauftrag... mehr lesen...


§ 29 LAKG 1991 Jahresvoranschlag

(1) Die Vollversammlung beschließt den Jahresvoranschlag auf Grund eines vom Vorstand unter Berücksichtigung der Kammeraufgaben (§ 3) und der zu erwartenden Einnahmen (§ 26) erstellten Entwurfes.(2) Der Jahresvoranschlag unterliegt der Genehmigung der Landesregierung. Er ist zu genehmigen, wenn d... mehr lesen...


§ 28 LAKG 1991 Verfahren

(1) Auf das Verfahren über die Kammerzugehörigkeit, über das Eintreten des Ruhens oder den Verlust der Funktion als Kammerrat (§ 14 Abs. 8) und über die Beitragspflicht (§ 27 Abs. 6) finden die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG Anwendung.(2) Gegen Bescheide in ... mehr lesen...


§ 27 LAKG 1991 Kammerbeiträge

(1) Die Steiermärkische Landarbeiterkammer erhebt von den Kammerzugehörigen Beiträge, deren Höhe alljährlich für das folgende Finanzjahr von der Vollversammlung festgesetzt wird und höchstens 1 Prozent der Beitragsgrundlage betragen darf. Die Beitragsgrundlage bildet das der Beitragsbemessung für... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.02.22
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