Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 25.10.2021

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu V Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung (Oö. VGL) aktualisiert


§ 11 Oö. VGL

(1) Über jede Sitzung der Landesregierung ist eine Niederschrift anzufertigen. In der Niederschrift ist jedenfalls das Ergebnis der Beratungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse, festzuhalten. (Anm: LGBl.Nr. 107/2021)(2) Die Niederschrift ist von dem vom Landeshauptmann bestimmten rechtskundi... mehr lesen...


§ 9 Oö. VGL

(1) Die Tagesordnung der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Landesregierung (§ 8 Abs. 1) besteht ausa)den vorbereiteten Anträgen der einzelnen Mitglieder der Landesregierung (Abs. 2) undb)dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“.(2) Die vorbereiteten Anträge der Mitglieder der Landesregierung (A... mehr lesen...


§ 7 Oö. VGL

(1) Zu einem Beschluß der Landesregierung ist die persönliche Anwesenheit des Landeshauptmannes oder eines Landeshauptmann-Stellvertreters und von weiteren vier Mitgliedern erforderlich.(2) Die Landesregierung beschließt mit Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung gilt als Ablehnung des Antrags. Di... mehr lesen...


§ 1 Oö. VGL

(1) Die in die Zuständigkeit der Landesregierung fallenden Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes sind auf Geschäftsgruppen aufzuteilen. Je eine Geschäftsgruppe ist einem Mitglied der Landesregierung zu unterstellen.(2) Die Aufteilung der Geschäfte auf Geschäftsgruppen und deren... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.10.21
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