(1) § 68 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 29/2012 tritt mit 1. April 2012 in Kraft.(2) Die §§ 1 Abs 2, 26 Abs 1 und 70 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 59/2012 treten mit 1. August 2012 in Kraft.(3) Die §§ 5 Abs 2, 14, 16, 18 Abs 1, 29 Abs 1, 30 Abs 4, 46 Abs 2 und 5, 50 Abs 2, 67 Abs... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung und die mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten Behörden dürfen personenbezogene Daten, die sie bei der Vollziehung dieses Gesetzes gewonnen haben oder die ihnen von Behörden des Bundes, anderer Bundesländer, Mitglieds-, Vertrags- oder Drittstaaten oder der Agrarmark... mehr lesen...
(1) Frühestens am 30., spätestens am 27. Tag vor dem Wahltag hat die Gemeindewahlbehörde die Wahlvorschläge abzuschließen, falls eine Parteiliste mehr als nach § 37 Abs 3 Z 2 höchstzulässige Bewerber enthält, die überzähligen Bewerber zu streichen und anschließend die Wahlvorschläge zu veröffentl... mehr lesen...