(1)Absatz eins,Die Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Ric... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Arbeitgeber haben den für die Gewährung von Leistungen der Mindestsicherung zuständigen Organen über alle Umstände, die das Beschäftigungsverhältnis des Hilfesuchenden und der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen betreffen, Auskunft zu erteilen.(2)Absatz 2,Die Sozialvers... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Den Bezirksverwaltungsbehörden obliegt, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung (Abs. 3) fällt, die Entscheidung über:Den Bezirksverwaltungsbehörden obliegt, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung (Absatz 3,) fällt, die Entscheidung über:a)L... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Kosten der Mindestsicherung sind nach Maßgabe der folgenden Absätze vom Land Tirol und von den Gemeinden zu tragen.(2)Absatz 2,Zu den Kosten der Mindestsicherung gehören der gesamte sich aus der Besorgung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben ergebende Zweckaufwand und, so... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wurde die Gewährung von Leistungen der Mindestsicherung vom Mindestsicherungsbezieher durcha)Litera aunwahre Angaben über die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse,b)Litera bVerschweigen entscheidungswesentlicher Tatsachen ode... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Anspruch auf Grundleistungen ruht, wenn sich der Mindestsicherungsbezieher innerhalb eines Jahres mehr als zwei Wochen hindurch im Ausland aufhält. Die Jahresfrist beginnt erstmalig mit der Gewährung von Grundleistungen und, sofern im Zeitpunkt des Fristablaufs Grundleistungen ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Leistungen der Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes nach § 5b und zur Befriedigung des Wohnbedarfes nach § 5c können gekürzt werden, wenn der MindestsicherungsbezieherDie Leistungen der Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes nach Paragraph 5 b und zur Befrie... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Ausmaß der Leistungen der Mindestsicherung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung des Einsatzes der eigenen Mittel und der Bereitschaft des Hilfesuchenden zum Einsatz seiner Arbeitskraft sowie der bedarfsdeckenden oder bedarfsmindernden Leistungen Dritter zu bestimmen.(2)Absa... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Hilfesuchenden, denen der Status des Asylberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 oder nach anderen asylrechtlichen Vorschriften zuerkannt wurde sind bei der Gewährung von Grundleistungen an Maßnahmen für eine bessere Integrationa)Litera ader Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprac... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zu den eigenen Mittel des Hilfesuchenden gehören sein gesamtes Einkommen und sein Vermögen. Vor der Gewährung von Mindestsicherunga)Litera ahat der Hilfesuchende sein Vermögen nach Maßgabe der Verordnung nach Abs. 2 und der Abs. 5, 6, 7 und 8 einzusetzen undhat der Hilfesuchende se... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Vermeidung besonderer Härtefälle können zusätzlich zu Grundleistungen gewährt werden:a)Litera aSachleistungen oder Geldleistungen, letztere entweder1.Ziffer einsim Ausmaß von monatlich höchstens 15 v. H. des Ausgangsbetrages nach der Ausgangsbetragsverordnung (§ 5a Abs. 2) oder... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Hilfe zur Arbeit besteht ina)Litera ader Gewährung finanzieller Zuschüsse an den Arbeitgeber in der Höhe von 20 v.H. der Lohnkosten einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,b)Litera bder Übernahme der Kosten für vom Arbeitsmarktservice oder von einer Behörd... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung bestehta)Litera awährend der Dauer des Bezuges von Leistungen nach § 5 in der Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung,während der Dauer des Bezuges von Leistungen nach Paragraph 5, in der Übernahme der Bei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Befriedigung des Wohnbedarfes kann durch Zuweisung einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft an den Hilfesuchenden gewährt werden, sofern sich dieser im Zeitpunkt des Antrages nicht bereits drei Monate hindurch ununterbrochen in einem aufrechten Mietverhältnis befindet. Hat in di... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Grundleistungen werden als Sachleistungen oder als monatliche, zwölf Mal jährlich gebührende pauschale Geldleistungen gewährt; dabei ist im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung davon auszugehen, dass ein Monat 30,5 Tage hat. Soweit Sachleistungen gewährt werden, sind diese mit... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Mindestsicherung wird in Form von Geldleistungen oder Sachleistungen gewährt. Sie umfasst Leistungen zur Sicherung der Grundbedürfnisse (Grundleistungen) und Leistungen zur Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten in den persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen (so... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung haben unbeschadet zwingender völkerrechtlicher oder unionsrechtlicher Verpflichtungen ausschließlich österreichische Staatsbürger und Asylberechtigte, im Übrigen nur dauerhaft niedergelassene Fremde, die sich seit mindestens fünf Jahren ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In einer Notlage befindet sich, wera)Litera aseinen Lebensunterhalt, seinen Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung sowie für ein einfaches Begräbnis auftretenden Bedarf (Grundbedürfnisse) nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß aus eigenen Kräften und Mi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Leistungen der Mindestsicherung sollena)Litera adie Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen,b)Litera bdas Führen eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen,c)Litera czur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes und zur Befriedigung des Wohnbedarfes der Bezugsberechtigten beit... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Anträge haben die zum Nachweis des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen notwendigen Angaben, Unterlagen und Nachweise zu enthalten.a)Litera aFolgendes ist vom Hilfesuchenden anzugeben:1.Ziffer einsdie Staatsangehörigkeit,2.Ziffer 2das Geburtsdatum,3.Ziffer 3der Hauptwohnsitz, in... mehr lesen...