(1) In den nachstehenden Fällen ist frühzeitig die Öffentlichkeit zu informieren und die betroffene Öffentlichkeit am Verfahren gemäß den Bestimmungen der Abs. 3 und 4 zu beteiligen:a)Bewilligung der Errichtung einer neuen Anlage;b)Bewilligung einer wesentlichen Änderung des Betriebs der Anlage;c... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.(3) Die Behörde hat für den Fall, dass bereits erteilte Bewilligungen für in A... mehr lesen...
(1) Aufsichtsorgane haben die Befugnis zur Mitwirkung an der Vollziehung dieses Gesetzes durcha)Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen;b)Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, insbesondere die Anhaltung von Persone... mehr lesen...
(1) Die Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als geheim bezeichneten Angelegenheiten, technischen Einrichtungen, Verfahren und Eigentümlic... mehr lesen...