Gesetzesaktualisierungen

11 Gesetze aktualisiert am 23.08.2025

Gesetze 11-11 von 11

2 Paragrafen zu Kärntner Gemeinde- Personalvertretungsgesetz- K-GPVG (K-GPVG) aktualisiert


§ 17 K-GPVG Geheimhaltungspflicht

(1)Absatz einsDie Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Tatsachen Geheimhaltung zu bewahren, soweit und solange dies aufgrund eines Geheimhaltungsgrundes nach Art. 22a Abs. 2 zweiter Satz B-VG, insbes... mehr lesen...


Aktualisiert am 23.08.25
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