SchlussbestimmungenParagraph 12 *,)Schlussbestimmungen(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiermaterialenverordnung, LGBl.Nr. 12/2004, außer Kraft.(3)Absatz 3Die Verordnung über eine Änderung der Tierischen Nebenpr... mehr lesen...
SeuchenvorsorgeParagraph 11 *,)SeuchenvorsorgeFür die Bereitstellung und Erhaltung der notwendigen Einrichtungen im Sinne des § 14 Tiergesundheitsgesetz 2024 zur Seuchenvorsorge leisten die Gemeinden an die diese Einrichtungen vorhaltende Stelle einen jährlichen Betrag, der sich aus 11 Cent pro ... mehr lesen...
Registrierungs-, Zulassungs- und KontrollgebührParagraph 10 *,)Registrierungs-, Zulassungs- und Kontrollgebühr(1)Absatz einsDie Höhe der Gebühr für die Registrierung und für die Erteilung einer Betriebszulassung beträgt 206 Euro.(2)Absatz 2Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle bei eine... mehr lesen...
Entgelt für FalltiereParagraph 8 *,)Entgelt für Falltiere(1)Absatz einsFür die Abholung von Falltieren vom Aufbewahrungsort und für ihre Beseitigung durch zugelassene Betriebe hat der Besitzer, sofern in Abs. 5 nichts anderes bestimmt ist, ein Entgelt von 35 Euro an den zugelassenen Betrieb zu le... mehr lesen...