§ 10 TNPVO

Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Höhe der Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung beträgt 147 Euro.

(2) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle bei einer Kontrolldauer von bis zu 30 Minuten 4552 Euro, in allen anderen Fällen 7486 Euro.

*) Fassung LGBl.Nr. 59/2021

Stand vor dem 30.09.2021

In Kraft vom 01.04.2012 bis 30.09.2021
(1) Die Höhe der Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung beträgt 147 Euro.

(2) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle bei einer Kontrolldauer von bis zu 30 Minuten 4552 Euro, in allen anderen Fällen 7486 Euro.

*) Fassung LGBl.Nr. 59/2021

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