§ 10 TNPVO

TNPVO - Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(2) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle bei einer Kontrolldauer von bis zu 30 Minuten 52 Euro, in allen anderen Fällen 86 Euro.

*) Fassung LGBl.Nr. 59/2021

In Kraft seit 01.10.2021 bis 31.12.9999
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