Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.01.2021
(1) Die Höhe der Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung beträgt 147 Euro.
(2) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle bei einer Kontrolldauer von bis zu 30 Minuten 45 Euro, in allen anderen Fällen 74 Euro.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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