Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 21.07.2024

Gesetze 1-6 von 6

1 Paragraf zu Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aktualisiert


Art. 15 B-VG

(1)Absatz einsSoweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.(2)Absatz 2In den Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei, das ist des Tei... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.07.24

2 Paragrafen zu Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) aktualisiert


§ 78 StudFG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1992 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund einer Novelle dieses Bundesgesetzes können bereits von dem auf die Kundmachung der Novelle folgenden Tag an erlassen werden. Sie können frühestens mit dem Inkrafttreten der Novelle in Kraft ge... mehr lesen...


§ 32a StudFG Jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe

(1)Absatz einsAn die Stelle der Beträge gemäß § 26 Abs. 1, 2, 5, 6 und 7, § 31 Abs. 1 und 4 sowie § 52b Abs. 1 treten ab 1. September eines jeden Jahres, erstmals ab 1. September 2023, die mit dem für dieses Jahr geltenden Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachten und auf Euro gerundeten Be... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.07.24

2 Paragrafen zu Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) aktualisiert


§ 18 PatVG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem auf den Monat seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Patientenverfügungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits errichtet sind, sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nach diesem Bundesgesetz zu beurteilen.(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1, § 3, § 5, § 7 A... mehr lesen...


§ 14d PatVG Technische Spezifikation und Umsetzung

§ 14d.Paragraph 14 d, Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz kann im Sinn des § 28a GTelG 2012 mit Verordnung Folgendes festlegen: Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz kann im Sinn des Paragraph 28 a, GTelG 2012 mit Veror... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.07.24

3 Paragrafen zu Apothekengesetz (ApoG) aktualisiert


§ 68a ApoG

(1)Absatz eins§ 2, § 3 Abs. 1 bis 6, § 3a Abs. 2 und 3, § 4, § 17b Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 22 Abs. 2 und § 38 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 96/1993 treten mit Inkrafttreten des EWR-Abkommens *) für Österreich in Kraft. § 8 Abs. 2 und Abs. 5a sowie § 36 Abs. 1 in der Fassung des Bunde... mehr lesen...


§ 5 ApoG Tätigkeitsbereiche, Ausbildung und Prüfung der Apotheker

(1)Absatz einsDie den Apothekern vorbehaltenen Tätigkeiten in Apotheken sind insbesondere1.Ziffer einsdie Abgabe von den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln und Medizinprodukten,2.Ziffer 2die klinische Pharmazie einschließlich Medikationsmanagement und Medikationsanalyse,3.Ziffer 3die Entwicklu... mehr lesen...


§ 3a ApoG Staatliches Apothekerdiplom

(1)Absatz einsPersonen, die an einer österreichischen Universität den akademischen Grad eines Magisters der Pharmazie erworben haben oder deren ausländischer Studienabschluss von einer österreichischen Universität als dem inländischen Studienabschluss entsprechend nostrifiziert wurde und die die ... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.07.24

9 Paragrafen zu Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005, Tiroler (T-EK) aktualisiert


§ 23 T-EK Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 1998, LGBl. Nr. 87, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 64/2004, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Eltern-Ka... mehr lesen...


§ 21 T-EK Verweisungen

(1)Absatz einsVerweisungen in Landesgesetzen auf Bestimmungen des Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetzes 1998 gelten als Verweisungen auf die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.(2)Absatz 2Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf Bundesgesetze gelten in der im Folgenden angeführten... mehr lesen...


§ 15 T-EK Kündigungs- und Entlassungsschutz

(1)Absatz einsDer Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes. Er dauert bis vier Wochen nach dem Ende der Teilzeitbeschäftigung, längste... mehr lesen...


§ 14 T-EK Karenzurlaub anstelle von Teilzeitbeschäftigung

(1)Absatz einsKommt zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber keine Einigung über eine Teilzeitbeschäftigung zustande, so kann der Dienstnehmer dem Dienstgeber binnen einer Woche bekannt geben, dass era)Litera aanstelle der Teilzeitbeschäftigung oderb)Litera bbis zur Entscheidung des Gerichte... mehr lesen...


§ 10 T-EK Spätere Geltendmachung

(1)Absatz einsLehnt der Dienstgeber der Mutter, Adoptiv- oder Pflegemutter eine Teilzeitbeschäftigung ab und nimmt die Mutter keinen Karenzurlaub für diese Zeit in Anspruch, so kann der Dienstnehmer für diese Zeit, längstens jedoch bis zu den in den §§ 2 Abs. 1, 2 und 7 sowie 3 Abs. 1 genannten Z... mehr lesen...


§ 8 T-EK Gemeinsame Bestimmungen

(1)Absatz einsFür den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 EStG 1988 und für Rechtsansprüche des Dienstnehmers, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, gilt § 26 Abs. 1 TMSchG 2005, für den Urlaubsanspruch § 26 Abs. 2 und 6 TMSchG 2005 sinngemäß.Für den A... mehr lesen...


§ 3 T-EK Teilung des Karenzurlaubes zwischen Vater und Mutter

(1)Absatz einsDer Karenzurlaub nach § 2 kann zweimal geteilt und abwechselnd mit der Mutter in Anspruch genommen werden. Teilen die Eltern den Karenzurlaub, so verlängert sich der Anspruch auf Karenzurlaub bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes. Jeder Teil des Karenzurlaubes muss mindeste... mehr lesen...


§ 2 T-EK Anspruch auf Karenzurlaub

(1)Absatz einsEinem Dienstnehmer ist auf sein Verlangen ein Urlaub gegen Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats seines Kindes, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Eine gleichzeitige Inanspr... mehr lesen...


§ 1 T-EK Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz gilt für Dienstnehmer, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol, zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen.(2)Absatz 2Dieses Gesetz gilt nicht für Dienstnehmer, auf die das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.07.24

2 Paragrafen zu HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) aktualisiert


§ 28 HSchG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, ausgenommen die §§ 11 bis 13 hinsichtlich der Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors mit weniger als 250 Beschäftigten. Für die Einrichtung von internen und externen Stellen gilt eine Ü... mehr lesen...


§ 5 HSchG Begriffsbestimmungen

§ 5.Paragraph 5, Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet1.Ziffer eins„DSGVO“: Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom ... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.07.24
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