Gesetzesaktualisierungen

18 Gesetze aktualisiert am 07.07.2024

Gesetze 1-10 von 18

7 Paragrafen zu Datenschutzgesetz (DSG) aktualisiert


Art. 2 § 70 DSG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten ebenfalls mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 26 Abs. 6 und 52 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraphen 26, Absatz 6 und 52 Absatz eins und 2 in der ... mehr lesen...


Art. 2 § 69 DSG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes laufende Funktionsperiode des Leiters der Datenschutzbehörde wird bis zu deren Ablauf fortgesetzt. Dies gilt auch für dessen Stellvertreter.(2)Absatz 2Das von der Datenschutzbehörde geführte Datenverarbeitungsregister ist vo... mehr lesen...


Art. 2 § 68 DSG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind, soweit sie nicht der Bundesregierung obliegt, die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundeskanzler und die anderen Bundesminister im Rahmen ihres Wirkungsbereichs betraut.(2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) Mit der Vollziehung des 6.... mehr lesen...


Art. 2 § 17 DSG Sitzungen und Beschlussfassung

(1)Absatz einsDie Sitzungen des Datenschutzrates werden vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Jedes Mitglied des Datenschutzrates kann schriftlich die Einberufung des Datenschutzrates unter Angabe des gewünschten Verhandlungsgegenstandes begehren. Liegt ein solches Begehren vor, so hat der Vor... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

3 Paragrafen zu Volksanwaltschaftsgesetz 1982 (VolksanwG) aktualisiert


§ 23 VolksanwG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDer Titel und § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.Der Titel und Paragraph 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 1998, treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 2, § 3, § 5,... mehr lesen...


§ 1 VolksanwG

(1)Absatz einsZur kollegialen Beschlußfassung der Volksanwaltschaft ist die Anwesenheit aller Mitglieder erforderlich. Regelungen in der Geschäftsordnung über die Vertretung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft in Angelegenheiten, die der kollegialen Beschlußfassung bedürfen, sind zulässig. Die... mehr lesen...


§ 5 VolksanwG

(1)Absatz einsAuf das Verfahren vor der Volksanwaltschaft sind die §§ 6, 7, 10, 12, 13, 14, 16, 18 Abs. 1, 3 und 4, 21, 22, 32, 33, 39a, 45 Abs. 1 und 2, 46 bis 51, 52, 53, 54 und 55 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51, und das Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, sinng... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

2 Paragrafen zu Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) aktualisiert


§ 73 AsylG 2005 Zeitlicher Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997 tritt mit Ausnahme des § 42 Abs. 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (... mehr lesen...


§ 62 AsylG 2005 Aufenthaltsrecht für Vertriebene

(1)Absatz einsFür Zeiten eines bewaffneten Konfliktes oder sonstiger die Sicherheit ganzer Bevölkerungsgruppen gefährdender Umstände kann die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates mit Verordnung davon unmittelbar betroffenen Gruppen von Fremden, die anderweitig ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

9 Paragrafen zu Wehrgesetz 2001 (WG 2001) aktualisiert


§ 61 WG 2001 Übergangsbestimmungen

§ 61.Paragraph 61, (Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2005) Anmerkung, Absatz eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2005,)(2)Absatz 2Zeiten der Teilnahme an Inspektionen und Instruktionen nach § 33a des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, in der Fassung der Bund... mehr lesen...


§ 60 WG 2001 In- und Außer-Kraft-Treten

(1)Absatz einsVollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame Vollziehungsmaßnahmen dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten de... mehr lesen...


§ 56a WG 2001 Sonstige Bestimmungen

(1)Absatz einsBei Veranstaltungen des Bundesheeres sind die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, betreffend den Besitz, das Führen und das ÜberlassenBei Veranstaltungen des Bundesheeres sind die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 (WaffG), Bundesgesetzblatt Teil ein... mehr lesen...


§ 55a WG 2001 Verarbeitung personenbezogener Daten

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Landesverteidigung und die sonstigen mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden dürfen zur Wahrnehmung der ihnen jeweils nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten von Wehrpflichtigen und anderen Personen, die für e... mehr lesen...


§ 45 WG 2001 Dienstfreistellung

(1)Absatz einsPersonen, die1.Ziffer einsfreiwillige Waffenübungen, Funktionsdienste oder außerordentliche Übungen, jeweils in der Dauer von mindestens vier Wochen, oder2.Ziffer 2den Wehrdienst als Zeitsoldat oder3.Ziffer 3den Einsatzpräsenzdienst oder4.Ziffer 4den Aufschubpräsenzdienst oder5.Ziff... mehr lesen...


§ 31 WG 2001 Übergang zwischen dem Milizstand und dem Reservestand

(1)Absatz einsWehrpflichtige des Milizstandes sind mangels Eignung oder mangels Bedarfes für eine Verwendung in der Einsatzorganisation von Amts wegen durch Bescheid in den Reservestand zu versetzen. Bei Wehrpflichtigen, die einen Präsenzdienst leisten, kann diese Versetzung mit der Entlassung au... mehr lesen...


§ 22 WG 2001 Freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste

(1)Absatz einsAuf Grund freiwilliger Meldung können Wehrpflichtige freiwillige Waffenübungen oder Funktionsdienste leisten. Freiwillige Waffenübungen dienen Ausbildungszwecken. Funktionsdienste dienen der Besorgung sonstiger militärischer Aufgaben im Interesse einer raschen, sparsamen, wirtschaft... mehr lesen...


§ 24 WG 2001 Einberufung zum Präsenzdienst

(1)Absatz einsWehrpflichtige sind zum Präsenzdienst nach den jeweiligen militärischen Interessen mit Einberufungsbefehl einzuberufen. Der Einberufungsbefehl ist zu erlassen1.Ziffer einsspätestens vier Wochen vor dem Einberufungstermin zum Grundwehrdienst und2.Ziffer 2spätestens acht Wochen vor de... mehr lesen...


§ 21 WG 2001 Milizübungen und vorbereitende Milizausbildung

(1)Absatz einsMilizübungen sind auf Grund freiwilliger Meldung oder einer Verpflichtung sowie nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zu leistende Waffenübungen. Sie haben der Heranbildung von Wehrpflichtigen für eine Funktion in der Einsatzorganisation sowie der Erhaltung und Vertiefung... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

2 Paragrafen zu Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG 2014) aktualisiert


§ 89 HDG 2014 In- und Außerkrafttreten

(1)Absatz einsVollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame Vollziehungsmaßnahmen dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten der ... mehr lesen...


§ 38 HDG 2014 Kosten und Gebühren

(1)Absatz einsDie Kosten des Disziplinarverfahrens sind vom Bund zu tragen. Wurde im Senatsverfahren oder im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen ein Erkenntnis der Bundesdisziplinarbehörde eine Geldbuße oder eine Geldstrafe verhängt, so hat der Bestrafte dem Bund einen Kostenbeitrag ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

7 Paragrafen zu Militärauszeichnungsgesetz 2002 (MAG 2002) aktualisiert


§ 18 MAG 2002

(1)Absatz einsVollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame Vollziehungsmaßnahmen dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten de... mehr lesen...


§ 16 MAG 2002

(1)Absatz einsDie vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes verliehenen Wehrdiensterinnerungsmedaillen in Bronze und in Silber gelten als Wehrdienstmedaillen in Bronze und in Silber nach diesem Bundesgesetz.(2)Absatz 2Die vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes verliehenen Bundesheerdie... mehr lesen...


§ 12 MAG 2002

(1)Absatz einsDienstleistungen in einem Einsatz des Bundesheeres sind durch die Verleihung der Einsatzmedaille zu würdigen.(2)Absatz 2Die Einsatzmedaille ist an Personen zu verleihen, die während eines Einsatzes des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 WG 2001 herangezogen wurden. Dabei gilt Folgendes:Di... mehr lesen...


§ 9 MAG 2002

(1)Absatz einsTreue Dienste im Bundesheer sind durch die Verleihung der Wehrdienst-Auszeichnung zu würdigen.(2)Absatz 2Die Wehrdienst-Auszeichnung ist zu verleihen zur Würdigung1.Ziffer einsder Leistung des Grundwehrdienstes, des Ausbildungsdienstes sowie von Truppen-, Kader- und Milizübungen als... mehr lesen...


§ 3 MAG 2002

(1)Absatz einsPersonen, denen eine militärische Auszeichnung verliehen worden ist, haben eine Verleihungsurkunde zu erhalten.(2)Absatz 2Diese Personen sind berechtigt, sich als Besitzer der ihnen verliehenen Auszeichnung unter Anführung der verliehenen Stufe zu bezeichnen und diese Auszeichnung z... mehr lesen...


§ 1 MAG 2002

Paragraph eins, Militärische Auszeichnungen nach diesem Bundesgesetz sind1.Ziffer einsdas Militär-Verdienstzeichen,2.Ziffer 2die Militär-Anerkennungsmedaille,3.Ziffer 3die Tapferkeitsmedaille,4.Ziffer 4die Wehrdienst-Auszeichnung,5.Ziffer 5die Einsatzmedaille und6.Ziffer 6die Milizmedaille. mehr lesen...


§ 2 MAG 2002

Paragraph 2, Das Militär-Verdienstzeichen ist als Steckdekoration zu gestalten. Die Militär-Anerkennungsmedaille, die Tapferkeitsmedaille, die Wehrdienst-Auszeichnung, die Einsatzmedaille und die Milizmedaille bestehen jeweils aus einem Kleinod und einem Band. Im Übrigen hat der Bundesminister fü... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

4 Paragrafen zu Mineralölsteuergesetz (MinStG) aktualisiert


§ 63 MinStG

(1)Absatz einsDurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021 werden die Richtlinie (EU) 2020/262 einschließlich der Richtlinie 2019/2235 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem in Bezug ... mehr lesen...


§ 42 MinStG Bezug zu gewerblichen Zwecken

(1)Absatz einsWird von einem zertifizierten Versender versandtes Mineralöl aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken durch einen zertifizierten Empfänger bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der zertifizierte Empfänger1.Ziffer einsdas... mehr lesen...


§ 22 MinStG Steuerschuldner

(1)Absatz einsSteuerschuldner ist oder sind1.Ziffer einsin den Fällen des § 21 Abs. 1 Z 1 der Inhaber des Steuerlagers, daneben bei einer unrechtmäßigen Wegbringung oder Entnahme die Person, die das Mineralöl weggebracht oder entnommen hat oder in deren Namen das Mineralöl weggebracht oder entnom... mehr lesen...


§ 9 MinStG Begriff, Verwendung

(1)Absatz einsGasöl der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur, das zu dem im § 3 Abs. 1 Z 5 angeführten Steuersatz abgegeben werden soll, ist besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). Im Steuergebiet darf die Kennzeichnung n... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

4 Paragrafen zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) aktualisiert


§ 169 GWG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG), BGBl. I Nr. 121/2000, in der... mehr lesen...


§ 159 GWG Allgemeine Strafbestimmungen

(1)Absatz einsSofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung oder einen Geldbußentatbestand gemäß §§ 164 ff bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und is... mehr lesen...


§ 1 GWG Verfassungsbestimmung

§ 1.Paragraph eins, (Verfassungsbestimmung) Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen besorgt werden. mehr lesen...


Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2024 § 0 gültig von 17.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

2 Paragrafen zu Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) aktualisiert


§ 82 NAG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 85, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz 2, wurde durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 85,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 200... mehr lesen...


§ 46 NAG Bestimmungen über die Familienzusammenführung

(1)Absatz einsFamilienangehörigen von Drittstaatsangehörigen ist ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ zu erteilen, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen, und1.Ziffer einsder Zusammenführende einen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ gemäß § 41, einen Aufenthaltstitel... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24

3 Paragrafen zu Opferfürsorgegesetz (OpferFG) aktualisiert


§ 14d OpferFG

(1)Absatz einsVon den Entschädigungen gemäß §§ 14a bis c sind Personen ausgeschlossen, die auf Grund vorangeführter Tatbestände Anspruch auf Entschädigung gegenüber einem anderen Staat haben.Von den Entschädigungen gemäß Paragraphen 14 a bis c sind Personen ausgeschlossen, die auf Grund vorangefü... mehr lesen...


§ 15 OpferFG Erlöschen und Verwirkung der Anspruchsberechtigung.

(1)Absatz einsEine zuerkannte Anspruchsberechtigung erlischta)Litera abei Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft;b)Litera bbei hinterbliebenen Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten im Falle der Verehelichung oder der Begründung einer Lebensgemeinschaft;c)Litera cbei Kindern (§ 1 Abs.... mehr lesen...


§ 13c OpferFG

(1)Absatz einsPersonen, die am 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft besessen oder in einem vor dem 13. März 1938 gelegenen Zeitraum durch mehr als 10 Jahre ununterbrochen ihren Wohnsitz im Gebiet der Republik Österreich hatten und die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besit... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.07.24
Gesetze 1-10 von 18