Personen, die in Heimen und Anstalten untergebracht sind, sowie den im Sinne des § 19 Z 8 Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 untergebrachten volljährigen Hilfesuchenden ist im Sinne des § 11 Abs. 2 sowie des § 25 Abs. 4 und 5 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000 ein Taschengeld zu gewähre... mehr lesen...
1.für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher, die nur mit ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten minderjährigen oder volljährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben: pro Person ........................................... 1.054 Euro;2.für Ehegattinnen oder Ehegatten, eingetrage... mehr lesen...
1.für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher, die nur mit ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten minderjährigen oder volljährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben: pro Person ................................................ 1.054 Euro;2.für Ehegattinnen oder Ehegatten, einge... mehr lesen...
Für die Anlegung und Auflegung der Stimmlisten, die Berichtigungsverfahren, die Entscheidungen über Berichtigungsanträge, die Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht, die Richtigstellung und den Abschluss der Stimmlisten, die Ausübung des Stimmrechtes und das Abstimmungsverfahren gelten die §... mehr lesen...
Erfordert die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde (Stadtwahlbehörde) gemäß § 18 oder des Landesverwaltungsgerichtes gemäß § 18a Abs. 3 eine Richtigstellung der Stimmliste, so hat die Gemeinde nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung sofort die Richtigstellung der Stimmliste unter Anführun... mehr lesen...
In der Anlage werden für die dort genannten Referenzverwendungen die nachfolgend bezeichneten Feststellungen getroffen:1.1a) Faktor 12 b) Faktor 0,75für jeden Tag einer auswärtigen Dienstverrichtung im Sprengel von mehr als 6 Stunden ab dem 17. Tag, sofern bereits an 16 Tagen im Monat auswärtige... mehr lesen...
LGBl. 2100/1-1LGBl. 2100/1-2LGBl. Nr. 96/2016 LGBl. Nr. 29/2018LGBl. Nr. 46/2020LGBl. Nr. 93/2020LGBl. Nr. 58/2022LGBl. Nr. 89/2022 mehr lesen...
Sämtliche wechselseitigen Ansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Für die Wahrung der Frist gelten sinngemäß die Regeln über die Unterbrechung der Verjährung (§ 1497 ABGB). mehr lesen...
Nahen Angehörigen im Sinne des § 5 Z 6 NÖ KJHG, LGBl. 9270, gebührt über schriftlichen Antrag ein monatliches Pflegekindergeld entsprechend dem Alter des Pflegekindes gemäß § 1, sowie Sonderbedarf gemäß § 3, wenn dem betreuten Kind volle Erziehung gemäß § 50 Abs. 1 Z 1 NÖ KJHG, LGBl. 9270, gewähr... mehr lesen...
LGBl. Nr. 6/2016LGBl. Nr. 79/2016LGBl. Nr. 74/2018LGBl. Nr. 91/2019LGBl. Nr. 83/2020LGBl. Nr. 91/2021LGBl. Nr. 90/2022Abschnitt 1Aufwandsersatz für Pflegekinder§ 1Pflegekindergeld§ 2Pflegekindergeld für kurzfristige Pflege§ 3SonderbedarfAbschnitt 2Pflegekindergeld für nahe Angehörige und Personen... mehr lesen...
Für Prüflinge, die bereits vor dem 1. Jänner 2023 zu einer Dienstprüfung nach dieser Verordnung zugelassen wurden oder zu einer Dienstprüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben, kommt auf deren Antrag die bis zum 31. Dezember 2022 geltende Fassung des § 2 und § 3 weiterhin, längstens... mehr lesen...
LGBl. Nr. 50/2019LGBl. Nr. 47/2020LGBl. Nr. 89/2022 mehr lesen...
Die für die jeweiligen Verwendungen als besondere Aufnahmebedingungen vorgeschriebenen erforderlichen Dienstausbildungsmodule sind wie folgt abzulegen:Dienstausbildungsmodule:Dienstausbildung/Dienstprüfung:1NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1, LGBl. Nr. 47/2015.2NÖ Dienstau... mehr lesen...
LGBl. 2100/2-1LGBl. 2100/2-2LGBl. 2100/2-3LGBl. 2100/2-4LGBl. Nr. 48/2015LGBl. Nr. 51/2020LGBl. Nr. 95/2020LGBl. Nr. 89/2022 mehr lesen...
Die Sätze der Dienstwohnungsvergütungen sind ab 1. Jänner 2024 alle 4 Jahre mit Beginn des Kalenderjahres zu valorisieren. Zur Berechnung ist der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2010 heranzuziehen. Ausgangsbasis ist die veröffentlichte Indexzahl für Jänner 2019. mehr lesen...
LGBl. 2200/6-1LGBl. 2200/6-2LGBl. Nr. 95/2022 mehr lesen...