Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 21.05.2022

Gesetze 1-1 von 1

10 Paragrafen zu Wiener IPPC-Anlagengesetz 2013 (WIAG 2013) aktualisiert


§ 18 WIAG 2013

(1) Das Gesetz tritt, mit Ausnahme des § 4 Abs. 4, an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz – WIAG), LGBl. Nr. 31/2003, in der geltenden Fassung, außer Kraft.(2)... mehr lesen...


§ 17 WIAG 2013

(1) Wer1.eine in § 1a genannte Anlage errichtet oder betreibt oder1a.eine genehmigungspflichtige Anlage ohne die gemäß § 3 Abs. 1 erforderliche Genehmigung errichtet, betreibt oder wesentlich ändert oder Auflagen, Befristungen oder Bedingungen gemäß § 6 oder § 7 nicht einhält oder2.Maßnahmen abwe... mehr lesen...


§ 15 WIAG 2013

(1) Zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheiden ist den Organen der Behörde sowie den beigezogenen Sachverständigen das Betreten und die Besichtigung der Anlage zu ermöglichen, Einsicht in die notwendige... mehr lesen...


§ 9 WIAG 2013

(1) BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Erteilung der Genehmigung für Anlagen mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.(2) Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken aus BVT-Merkblättern, die von der Europäischen Kommission ... mehr lesen...


§ 8 WIAG 2013

(1) Die Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe gelten an dem Punkt, an dem die Emissionen die Anlage verlassen, wobei eine etwaige Verdünnung vor diesem Punkt bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht berücksichtigt wird.(2) Die Behörde hat gemäß § 7 Z 1 Emissionsgrenzwerte in Genehmigungen festzuleg... mehr lesen...


§ 7 WIAG 2013

Der Genehmigungsbescheid hat jedenfalls zu enthalten:1.Emissionsgrenzwerte oder äquivalente Parameter oder Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 Z 7, die auf den Stand der Technik (§ 2 Z 5) zu stützen sind; hierbei sind die technische Beschaffenheit der betreffenden Anlage, ihr Standort und die jeweiligen ö... mehr lesen...


§ 6 WIAG 2013

(1) Eine Genehmigung nach § 3 Abs. 1 ist zu erteilen, wenn1.alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzung (§ 2 Z 3), insbesondere durch den Einsatz von dem Stand der Technik (§ 2 Z 5) entsprechenden technologischen Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen getroffen werden,2.keine... mehr lesen...


§ 4 WIAG 2013

(1) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 3 Abs. 1 und der Anzeige nach § 3 Abs. 2 sind in vierfacher Ausfertigung insbesondere anzuschließen:1.eine Beschreibung der Anlage sowie Art und Umfang der Tätigkeit,2.Angaben über Roh- und Hilfsstoffe sowie sonstige Stoffe und Energie, die i... mehr lesen...


§ 2 WIAG 2013

In diesem Gesetz bedeutet1.„Industrieemissionsrichtlinie“ die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), Abl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S. 25;2.„EG-PRTR-VO“ d... mehr lesen...


§ 1 WIAG 2013

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden aufa)Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr,b)entfällt; LGBl. Nr. 19/2022 vom 18. Mai 2022,c)Anlagen zur ausschließlichen Behandlung und Verarbeitung von Milch, wenn die eingehende M... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.05.22
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