Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 27.02.2021

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu NÖ Tagesmütter Tagesväter (NÖ TT) aktualisiert


§ 7 NÖ TT

(1) Bei der Festlegung der Höchstzahl der zu betreuenden Minderjährigen ist insbesondere auf die persönliche Eignung (§ 4), die Größe und Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume und auf Anzahl und Alter der eigenen Kinder der Tagesmütter/-väter Bedacht zu nehmen. Eine Tagesmutter/ein Tagesvater ... mehr lesen...


§ 6 NÖ TT

(1) Die für die Tageskinder vorgesehenen Räume müssen so gelegen sein, daß die Tagesmütter/-väter ihrer Aufsichtspflicht entsprechend dem Alter der Minderjährigen nachkommen können.(2) Die Ausstattung der Räume hat kindgerecht und altersentsprechend zu sein, sodaß eine ordnungsgemäße Betreuung si... mehr lesen...


§ 3 NÖ TT

(1) Die Bewilligung für Tagesmütter/-väter bezieht sich auch auf deren Haushalt (vgl. § 6a) und erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid ohne Anführung des Kindesnamens.(2) Die Bewilligung für Rechtsträger erteilt die Landesregierung mit Bescheid, wenn folgende ... mehr lesen...


§ 2 NÖ TT

(1) Tagesmütter/-väter sind voll handlungsfähige Personen, die regelmäßig und entgeltlich fremde Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Tageskinder) für einen Teil des Tages individuell im eigenen Haushalt betreuen, erziehen und bilden.(2) Betriebs-Tagesmütter/-väter sind voll handlung... mehr lesen...


NÖ Tagesmütter Tagesväter (NÖ TT) Fundstelle

LGBl. 5065/1-1 (DFB)LGBl. 5065/1-2LGBl. Nr. 19/2021 mehr lesen...


Aktualisiert am 27.02.21
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