Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 25.10.2020

Gesetze 1-2 von 2

8 Paragrafen zu Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz – BQ AnerG (BQ AnerG) aktualisiert


§ 29 BQ AnerG

(1) Regelungen sind insbesondere dann durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt, wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit oder durch sonstige zwingende Gründe des Allgemeininteresses objektiv gerechtfertigt sind; hierzu z... mehr lesen...


§ 28 BQ AnerG

(1) Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zu untersuchen, ob die betreffenden Regelungen 1.keine ungerechtfertigte direkte oder indirekte Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen und 2.durch Ziele des Allgemeininteresses im Sinn des § 29 gerechtfert... mehr lesen...


§ 27 BQ AnerG

(1) Für die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das Amt der Salzburger Landesregierung zuständig. Es ist dabei an keine Weisungen gebunden. Die Salzburger Landesregierung hat das Recht, sich über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Verhältnismäßigkeitsp... mehr lesen...


§ 26 BQ AnerG

(1) Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist bei Gesetzesvorschlägen und Entwürfen von Verordnungen, die einen landesgesetzlich zu regelnden Beruf zum Gegenstand haben, durchzuführen, wenn diese 1.Regelungen vorsehen, die die Aufnahme oder die Ausübung des betreffenden Berufs oder einer bestimmten Ar... mehr lesen...


§ 23 BQ AnerG

(1) Die Behörde hat mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und Amtshilfe zu leisten, soweit dies nach den Bestimmungen der Berufsqualifikationen-Anerkennungsrichtlinie erforderlich ist. Die Verwaltungszusammenarbeit umfasst auch den gegenseitigen Austausch von Informationen nach Art 10 V... mehr lesen...


§ 17 BQ AnerG

(1) Die Ausübung eines landesrechtlich geregelten Berufs ist im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung in Bezug auf die Anerkennung von Berufsausbildungen und -qualifikationen unbeschadet sonstiger die Dienstleistungsfreiheit regelnder Vorschriften unter folgenden Voraussetzungen zulässig:1.D... mehr lesen...


§ 1 BQ AnerG

(1) Dieses Gesetz regelt:1.die Anerkennung von Berufsausbildungen und -qualifikationen, die in einem oder mehreren anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedsstaaten), in einem oder mehreren anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertrag... mehr lesen...


Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz – BQ AnerG (BQ AnerG) Fundstelle

LGBl Nr 19/2018 (DFB)LGBl Nr 80/2018 (Blg LT 16. GP: RV 26, AB 68, jeweils 2. Sess)LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)LGBl Nr 98/2020 (Blg LT 16. GP: RV 461, 3. Sess; AB 4, 4. Sess)1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Qualifi... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.10.20

4 Paragrafen zu Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 (V-COVID-19 VO-ZM) aktualisiert


§ 3 V-COVID-19 VO-ZM (weggefallen)

§ 3 V-COVID-19 VO-ZM seit 27.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 V-COVID-19 VO-ZM (weggefallen)

§ 2 V-COVID-19 VO-ZM seit 27.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 V-COVID-19 VO-ZM (weggefallen)

§ 1 V-COVID-19 VO-ZM seit 27.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 (V-COVID-19 VO-ZM) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 (V-COVID-19 VO-ZM) Fundstelle seit 27.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 25.10.20
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